Fragen zu Legasthenie, Dyskalkulie, Nachteilsausgleich:
Am jeweiligen Schulstandort können Fragen zu Legasthenie, Dyskalkulie und Nachteilsausgleich beantwortet werden.
Wann kann der sonderpädagogische Förderbedarf (SPF) festgestellt werden?
Der sonderpädagogische Förderbedarf kann dann bescheidmäßig festgestellt werden, wenn bei einem/einer Schüler/in eine Behinderung vorliegt, aufgrund derer der Regellehrplan ohne zusätzliche Förderung nicht zielführend ist.
Wer kann einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) einbringen?
Die Erziehungsberechtigten können einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einbringen. Wurde dieser bereits festgestellt, sind die Erziehungsberechtigten auch berechtigt, eine Änderung der Lehrplanzuordnung oder auch eine Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu beantragen.
Kann der Antrag auf Feststellung des SPF auch von der Schule/Lehrkraft erfolgen?
Nein, eine Lehrkraft oder auch die Schule kann keinen Antrag stellen. Die Lehrkraft oder die Schule kann ein amtswegiges Verfahren anregen.
Ist es möglich ein Kind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf zu Hause zu unterrichten?
Ja, auch ein Kind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf kann zum häuslichen Unterricht gemäß § 11 Schulpflichtgesetz angemeldet werden.