Schulplatz und Schulwechsel (in die 5. oder 9. Schulstufe/weiterführende Schule)

Allgemeine Fragen

Für Pflichtschulen wenden Sie sich bitte an die Präs/6 (Schulplatzvergabe) unter: schulplatz@bildung-wien.gv.at

PTS und FMS sind davon ausgenommen, da die Aufnahme direkt durch Schulen erfolgt.

Nach einer Absage von einer AHS steht Ihnen Frau Mag.a Maria Hennefeld unter der Telefonnummer 01/52525/77219 für Fragen zu freien Schulplätzen gerne zur Verfügung.

Für einen Schulplatz in einer BMHS finden Sie die Liste der freien Schulplätze auf unserer Homepage unter : https://www.bildung-wien.gv.at/schulen/Informationen-zur-Schuleinschreibung/Aufnahmevoraussetzungen-der-berufsbildenden-mittleren-und-h-heren-Schulen--BMHS-.html Bitte wenden Sie sich direkt an die Schulleitungen. Die Zuteilung der Schulplätze erfolgt an den Schulstandorten.

Wie komme ich zu einem Schulplatz an einer VS, MS, SO, PTS/FMS, AHS oder BMHS?

Kommen Sie aus dem Ausland oder aus dem Bundesland?

  • VS, MS, SO: Übermitteln Sie den amtlichen Wiener Meldezettel des Kindes, das letzte Zeugnis oder eine Schulbesuchsbestätigung sowie eine Telefonnummer der Erziehungsberechtigten an die Abteilung Präs/6 - Schulplatzvergabe per E-Mail an: schulplatz@bildung-wien.gv.at
  • AHS, BMHS oder PTS: Kontaktieren Sie die gewünschte Schule direkt.

Wo suche ich um ein freiwilliges 10., 11. und 12. Schuljahr an?

Der Antrag ist an der Schule zu stellen, die besucht werden soll.

Ich möchte die Schule meines Kindes wechseln. Was muss ich tun?

  • VS und MS: Für einen Schulwechsel müssen Sie an der derzeitigen Schule Ihres Kindes das Ansuchen um Schulwechsel ausfüllen. Dieses geben Sie ausgefüllt und mit einer Kopie des neuen Meldezettels oder Mietvertrags (bei Wohnortwechsel) wieder in der Direktion ab. Die Schulleitung übermittelt das Ansuchen an die zuständige Abteilung.
  • Wechsel von der AHS: Ein Schulwechsel von einer AHS an eine Mittelschule ist nur mit Semester- oder Schuljahresende möglich. Geben Sie in der Direktion der AHS den Wechselwunsch bekannt und übermitteln Sie für eine Zuweisung in die MS die Abmeldung, den aktuellen Meldezettel sowie das aktuellste Zeugnis an: schulplatz@bildung-wien.gv.at
  • Wechsel von einer 1. Klasse oder Übergangsstufe einer höheren Schule in eine PTS: Ist nur bis zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres möglich. Kontaktieren Sie die gewünschte Schule direkt.

Was sind die Voraussetzungen für die Aufnahme in die 1. Klasse einer Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS)?

Voraussetzung dafür ist, dass der/die Schüler/in im Jahreszeugnis der 4. Klasse Volksschule in Deutsch und Mathematik keine schlechtere Note als "Gut" und alle anderen Pflichtgegenstände positiv abgeschlossen hat.

Bei "Befriedigend" in Deutsch und/oder Mathematik kann die Schulkonferenz der Volksschule trotzdem im Jahreszeugnis die Eignung für die AHS aussprechen, wenn aufgrund der sonstigen Leistungen zu erwarten ist, dass die Schülerin/der Schüler den Anforderungen der AHS entspricht.

Schüler/innen, die diese Feststellung der Schulkonferenz nicht erhalten, können eine Aufnahmeprüfung an der AHS ablegen. Dazu ist eine Anmeldung und ein vorläufig zugesagter Schulplatz an der AHS nötig. Für die Aufnahme von Schüler/innen, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut und Öffentlichkeitsrecht besuchen, sind jedenfalls Aufnahmeprüfungen in Deutsch und Mathematik vorzunehmen.

Was sind die Aufnahmevoraussetzungen für die 5. Klasse einer AHS und für die 1. Klasse eines ORG sowie für den 1. Jahrgang einer BHS und BMS?

Voraussetzung dafür ist, dass die/der Schüler/in die 4. Klasse AHS erfolgreich abgeschlossen hat bzw. die 4. Klasse MS erfolgreich abgeschlossen hat und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (in der Regel Deutsch, Englisch, Mathematik) gemäß dem höheren Leistungsniveau ("Standard AHS") oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau ("Standard") nicht schlechter als mit "Gut" beurteilt wird.

Bei einer Beurteilung mit "Befriedigend" gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau ("Standard") kann bei vorläufiger Platzzusage eine Aufnahmsprüfung an der/dem AHS/ORG abgelegt werden.

Schüler/innen, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut besuchen, haben im Falle, dass dieser Schule das Öffentlichkeitsrecht verliehen wurde, jedenfalls Aufnahmsprüfungen abzulegen. Wurde dem Standort das Öffentlichkeitsrecht nicht verliehen, ist ein Externistenprüfungszeugnis vorzulegen.

Für die Aufnahme an einer BHS gelten die gleichen Aufnahmevoraussetzungen wie bei der/dem AHS/ORG. Hier kann bei vorläufiger Platzzusage und nicht Erfüllung eine Aufnahmsprüfung in der BHS abgelegt werden.

Was sind die Aufnahmebedingungen in eine berufsbildende mittlere Schule?

Details zu den aktuellen Aufnahmekriterien finden Sie hier: https://www.bildung-wien.gv.at/dam/jcr:fe386f63-0a17-4b86-84eb-ed7138084272/Termine_Aufnahme%209.%20SSt._BMHS_SJ26-27.pdf