Allgemeine Fragen
Für Pflichtschulen wenden Sie sich bitte an die Präs/6 (Schulplatzvergabe) unter: schulplatz@bildung-wien.gv.at
PTS und FMS sind davon ausgenommen, da die Aufnahme direkt durch Schulen erfolgt.
Nach einer Absage von einer AHS steht Ihnen Frau Mag.a Maria Hennefeld unter der Telefonnummer 01/52525/77219 für Fragen zu freien Schulplätzen gerne zur Verfügung.
Für einen Schulplatz in einer BMHS finden Sie die Liste der freien Schulplätze auf unserer Homepage unter : https://www.bildung-wien.gv.at/schulen/Informationen-zur-Schuleinschreibung/Aufnahmevoraussetzungen-der-berufsbildenden-mittleren-und-h-heren-Schulen--BMHS-.html Bitte wenden Sie sich direkt an die Schulleitungen. Die Zuteilung der Schulplätze erfolgt an den Schulstandorten.
Wie komme ich zu einem Schulplatz an einer VS, MS, SO, PTS/FMS, AHS oder BMHS?
Kommen Sie aus dem Ausland oder aus dem Bundesland?
- VS, MS, SO: Übermitteln Sie den amtlichen Wiener Meldezettel des Kindes, das letzte Zeugnis oder eine Schulbesuchsbestätigung sowie eine Telefonnummer der Erziehungsberechtigten an die Abteilung Präs/6 - Schulplatzvergabe per E-Mail an: schulplatz@bildung-wien.gv.at
- AHS, BMHS oder PTS: Kontaktieren Sie die gewünschte Schule direkt.
Wo suche ich um ein freiwilliges 10., 11. und 12. Schuljahr an?
Der Antrag ist an der Schule zu stellen, die besucht werden soll.
Ich möchte die Schule meines Kindes wechseln. Was muss ich tun?
- VS und MS: Für einen Schulwechsel müssen Sie an der derzeitigen Schule Ihres Kindes das Ansuchen um Schulwechsel ausfüllen. Dieses geben Sie ausgefüllt und mit einer Kopie des neuen Meldezettels oder Mietvertrags (bei Wohnortwechsel) wieder in der Direktion ab. Die Schulleitung übermittelt das Ansuchen an die zuständige Abteilung.
- Wechsel von der AHS: Ein Schulwechsel von einer AHS an eine Mittelschule ist nur mit Semester- oder Schuljahresende möglich. Geben Sie in der Direktion der AHS den Wechselwunsch bekannt und übermitteln Sie für eine Zuweisung in die MS die Abmeldung, den aktuellen Meldezettel sowie das aktuellste Zeugnis an: schulplatz@bildung-wien.gv.at
- Wechsel von einer 1. Klasse oder Übergangsstufe einer höheren Schule in eine PTS: Ist nur bis zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres möglich. Kontaktieren Sie die gewünschte Schule direkt.
Wann finden die Einschreibungen statt?
Informationen zur Schuleinschreibung und zum Schulübertritt finden Sie hier: https://www.bildung-wien.gv.at/schulen/Informationen-zur-Schuleinschreibung.html
Bei mir wird eine neue Schule gebaut, wo kann ich mich anmelden? Woher bekomme ich Informationen?
Bei baulichen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: schulbau@bildung-wien.gv.at
Bei pädagogischen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalleitung:
- Bildungsregion Ost: https://www.bildung-wien.gv.at/ueber-uns/Bildungsregion-Ost.html
- Bildungsregion West: https://www.bildung-wien.gv.at/ueber-uns/Bildungsregion-West.html
Meistens wird an der Baustelle vor dem Anmeldezeitraum bekanntgegeben, an welcher Schule die Anmeldung für den neuen Standort vorgenommen werden kann.
Ich habe den Brief für die Einschreibung (1. Klasse VS) nicht bekommen oder verloren. Können Sie mir den Brief noch einmal schicken?
Der Brief wird für die Anmeldung nicht benötigt, eine Nachsendung ist nicht möglich. Wenden Sie sich für die Anmeldung direkt an Ihre Wunschschule.
Die Daten meines Kindes im Brief sind falsch. Können Sie das korrigieren?
Geben Sie die Daten bei der Einschreibung in die 1. Klasse VS in der Schule bekannt. Die Korrektur erfolgt vor Ort.
Ich habe den Brief für die Einschreibung bekommen. Mein Kind besucht bereits eine Schule. Was muss ich jetzt tun?
Den Brief bei der Direktion abgeben.
Mein Kind ist am 01.09. 6 Jahre alt. Ist mein Kind schulpflichtig?
Ja.
Ich will mein Kind ein Jahr früher für die Schule anmelden. Was muss ich tun?
Vorzeitige Aufnahmen sind nur im Rahmen der Schüler/inneneinschreibung (Datenerfassung, erster Teil der Einschreibung im November) möglich.
Das Kind muss zwischen dem 2. September und 1. März sechs Jahre alt werden.
Falls zutreffend, Termin an der Wunschschule ausmachen und vorzeitige Aufnahme beantragen.
Mein Kind ist ein Frühchen. Kann es ein Jahr später in die Schule gehen?
Wenn das errechnete Geburtsdatum laut Mutter-Kind-Pass nach dem 2. September liegt, das Kind aber bis 1. September geboren wurde, kann es ein Jahr später eingeschult werden. Bitte wenden Sie sich dafür während der Einschreibung mit dem Mutter-Kind-Pass an eine beliebige Schule.
Achtung: Bitte beachten Sie die Einschreibungswoche für das darauffolgende Schuljahr. Es gibt keinen Aufforderungsbrief mehr!
Wir ziehen ins Bundesland/Ausland. Was muss ich tun? Ich habe den Brief zur Einschreibung in die 1. Klasse VS erhalten?
Das Schreiben als gegenstandlos beachten und das Kind bis zum Schulbeginn vom Hauptwohnsitz in Wien abmelden.
Kann ich mein Kind in zwei Schulen anmelden?
VS & MS: Nein, Sie können ausschließlich bei der Einschreibung einen Zweitwunsch bekannt geben.
Ich habe die Anmeldung verpasst. Was mache ich?
- VS: Meldezettel des Kindes und Telefonnummer der Erziehungsberechtigten an die Abteilung Präs/6 - – Schulplatzvergabe übermitteln: schulplatz@bildung-wien.gv.at.
- MS: Meldezettel des Kindes, die Schulnachricht der 4. Schulstufe sowie eine Telefonnummer der Erziehungsberechtigten an die Abteilung Präs/6 - – Schulplatzvergabe übermitteln: schulplatz@bildung-wien.gv.at.
Wann bekomme ich die Verständigung über den Schulplatz meines Kindes?
VS: ca. Anfang Februar
MS: ca. Ende März
AHS-Unterstufe: ca. Ende März
BMHS: ca. Ende März
Kann ich mich an mehr als einer Schule anmelden?
Nein, eine Anmeldung ist immer nur an einer Schule möglich, egal ob privat oder öffentlich. Während der Anmeldewoche kann daher nur eine Schule ausgewählt werden.
Bei einem Schulübertritt von der 4. In die 5. Schulstufe bzw. in eine weiterführende mittlere oder höhere Schule, wird die Anmeldung von der Schule auf der Rückseite des Originals der Schulnachricht mit dem Schulstempel bestätigt. Sollte die Schule bereits im Vorhinein eine Absage erteilen, ist es ratsam, die Einschreibung an einem anderen Standort durchzuführen. Mit der schriftlichen Absage der Wunschschule kann ein weiterer Schulstandort für die Anmeldung kontaktiert werden. Die Einschreibung als Schulneuling (Volksschule) hingegen findet mit der Datenerfassung an der Wunschschule statt und ist ebenfalls nur an einer Schule (öffentlich oder privat) möglich.
Ausnahme: Wenn die Anmeldung an einer privaten BMHS erfolgt ist, ist darüber hinaus auch eine Anmeldung an einer öffentlichen BMHS möglich. Es kann jedoch die Schulleitung entscheiden bei der Reihung die Anmeldung einer privaten BMHS zum Nachteil zu werten.
Für während des Schuljahres zugezogene Erziehungsberechtigte gilt: Haben Sie ein schulpflichtiges Kind, kontaktieren Sie schulplatz@bildung-wien.gv.at für einen Platz an einer öffentlichen VS oder MS. Für private VS und MS sowie alle anderen Schulformen kontaktieren Sie bitte die jeweilige Schulleitung direkt.
Meine Kinder sprechen nicht so gut Deutsch, jedoch sehr gut Englisch – daher wollen wir sie in eine Bilinguale Schule geben, wie machen wir das?
Bilinguale Klassen können erst besucht werden, wenn die Deutschkenntnisse ebenso gut sind wie die Fremdsprache. Hierzu muss in Österreich der MIKA-D Test (standardisiertes Verfahren zur Feststellung der Deutsch-Kenntnisse) bestanden werden, damit man an diesem Fremdsprachenmodell teilnehmen kann.
Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, wird während der Anmeldewoche (Datenerfassung bei Schulneulingen) der Orientationtalk abgehalten – dazu ist eine Anmeldung vorab nötig. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Wunschschule die das Programm anbietet, unabhängig vom Wohnort.
Was sind die Voraussetzungen für die Aufnahme in die 1. Klasse einer Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS)?
Voraussetzung dafür ist, dass der/die Schüler/in im Jahreszeugnis der 4. Klasse Volksschule in Deutsch und Mathematik keine schlechtere Note als "Gut" und alle anderen Pflichtgegenstände positiv abgeschlossen hat.
Bei "Befriedigend" in Deutsch und/oder Mathematik kann die Schulkonferenz der Volksschule trotzdem im Jahreszeugnis die Eignung für die AHS aussprechen, wenn aufgrund der sonstigen Leistungen zu erwarten ist, dass die Schülerin/der Schüler den Anforderungen der AHS entspricht.
Schüler/innen, die diese Feststellung der Schulkonferenz nicht erhalten, können eine Aufnahmeprüfung an der AHS ablegen. Dazu ist eine Anmeldung und ein vorläufig zugesagter Schulplatz an der AHS nötig. Für die Aufnahme von Schüler/innen, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut und Öffentlichkeitsrecht besuchen, sind jedenfalls Aufnahmeprüfungen in Deutsch und Mathematik vorzunehmen.
Was sind die Aufnahmevoraussetzungen für die 5. Klasse einer AHS und für die 1. Klasse eines ORG sowie für den 1. Jahrgang einer BHS und BMS?
Voraussetzung dafür ist, dass die/der Schüler/in die 4. Klasse AHS erfolgreich abgeschlossen hat bzw. die 4. Klasse MS erfolgreich abgeschlossen hat und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (in der Regel Deutsch, Englisch, Mathematik) gemäß dem höheren Leistungsniveau ("Standard AHS") oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau ("Standard") nicht schlechter als mit "Gut" beurteilt wird.
Bei einer Beurteilung mit "Befriedigend" gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau ("Standard") kann bei vorläufiger Platzzusage eine Aufnahmsprüfung an der/dem AHS/ORG abgelegt werden.
Schüler/innen, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut besuchen, haben im Falle, dass dieser Schule das Öffentlichkeitsrecht verliehen wurde, jedenfalls Aufnahmsprüfungen abzulegen. Wurde dem Standort das Öffentlichkeitsrecht nicht verliehen, ist ein Externistenprüfungszeugnis vorzulegen.
Für die Aufnahme an einer BHS gelten die gleichen Aufnahmevoraussetzungen wie bei der/dem AHS/ORG. Hier kann bei vorläufiger Platzzusage und nicht Erfüllung eine Aufnahmsprüfung in der BHS abgelegt werden.
Was sind die Aufnahmebedingungen in eine berufsbildende mittlere Schule?
Details zu den aktuellen Aufnahmekriterien finden Sie hier: https://www.bildung-wien.gv.at/dam/jcr:fe386f63-0a17-4b86-84eb-ed7138084272/Termine_Aufnahme%209.%20SSt._BMHS_SJ26-27.pdf