Konflikte und Probleme in/mit der Schule

Bei Konflikten im Klassenzimmer bietet unsere Hotline rasche und anonyme Hilfestellung.

An wen wende ich mich, wenn mein Kind in der Schule gemobbt wird?

Zuständig sind in erster Linie die Klassenlehrperson sowie die Schulleitung, in weiterer Folge die zuständige Schulaufsicht. Kann am Schulstandort keine gemeinsame Lösung erzielt werden, bitten wir Sie, sich unter office@bildung-wien.gv.at an uns zu wenden. Für eine rasche Bearbeitung geben Sie bitte den betreffenden Schulstandort an.

Im Falle von Mobbing ist es besonders wichtig, das betroffene Kind zu stärken. Die Schulpsychologie steht diesbezüglich bei Bedarf für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Was kann ich als Elternteil tun, wenn mein Kind nicht in die Schule gehen will?

Zuständig ist in erster Linie die Schulleitung, die das weitere Vorgehen mit den Erziehungsberechtigten bespricht. Bei Bedarf kann auch ein Beratungsgespräch mit der Schulpsychologie in Anspruch genommen werden.

Beschwerden über Schulpersonal bzw. Unzufriedenheit mit Lehrpersonen (z. B. Beurteilung, Aufsichtspflicht, Wortwahl, Kommunikation etc.)

Im Sinne einer guten Schulpartnerschaft sind Beschwerden in unterschiedlichen Belangen, die im Schulalltag auftreten können, grundsätzlich zunächst am jeweiligen Schulstandort zu klären.

Ein Gespräch mit der betroffenen Lehrperson bzw. dem/der Klassenvorständ/in kann entstandene Missverständnisse meist zur Zufriedenheit aller Beteiligten lösen. Es wird empfohlen, dafür im Vorfeld einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Kann in Gesprächen mit den involvierten Lehrpersonen keine gemeinsame Lösung erzielt werden, ist als nächster Schritt die Schulleitung über die Problematik zu informieren und in den Lösungsprozess einzubinden.

Kann am Schulstandort keine gemeinsame Lösung erzielt werden, bitten wir Sie, sich unter office@bildung-wien.gv.at an uns zu wenden. Für eine rasche Bearbeitung geben Sie bitte den betreffenden Schulstandort an.