Wo finde ich Zugang zu Antragsformularen?
Grundsätzlich können alle Antragsformulare über https://bi.bildung-wien.gv.at/formulare/formulare.php mithilfe der manuellen Sucheingabe gefunden werden.
Wie kann ich Schülerbeihilfe beantragen?
Informationen zu Anspruch und Kontakt bezüglich Beantragung von Familienbeihilfe finden Sie über folgenden Link: https://www.bildung-wien.gv.at/service/foerderungen-und-beihilfen/Sch-lerbeihilfe-der-Bildungsdirektion-f-r-Wien.html
Wo finde ich Informationen zur edu.digicard?
Die Aktivierung der edu.digicard wird auf https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp/dibi/itinf/itdienstleistungen/educard.html beschrieben. Bei Fragen oder Problemen gibt es im FAQ-Bereich (https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp/dibi/itinf/itdienstleistungen/educard/faq.html) oder unter https://www.bildung.gv.at/filter/faq/page.php?lang=de&p=15&t (insbesondere im Abschnitt „Fehlen Ihnen Schulzuordnungen oder sehen Sie Ihre Kinder nicht?“) hilfreiche Tipps. Sollten diese nicht ausreichen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule, die Ihr Kind besucht, auf bzw. wenden Sie sich per E-Mail an edudigicard@bmbwf.gv.at.
An wen wende ich mich, wenn ich eine Schüler/innenkarte (edu.card bzw. Schüler/innenausweis in Papierform) benötige?
Bitte wenden Sie sich bezüglich einer (Neu-)Ausstellung der Schüler/innenkarte (edu.card bzw. Schüler/innenausweis in Papierform) gem. § 57b SchUG z. B. aufgrund
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einer Verlängerung
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einer Datenänderung
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einer Beschädigung
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eines Verlusts
direkt an den Schulstandort.
Bei Verlust ebendort erfragen, ob die Schüler/innenkarte gefunden und abgegeben wurde. Eine Verlustanzeige ist beim Online-Fundamt, bei den magistratischen Bezirksämtern und beim Zentralen Fundservice möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.wien.gv.at/verwaltung/fundservice/verloren.html
Religion: Ist eine Abmeldung nach der Frist möglich?
Die Abmeldung muss innerhalb der ersten fünf Kalendertage des Schuljahres in schriftlicher Form bei dem/der Schulleiter/in erfolgen.
Ab 14 Jahren kann sich jede/r Jugendliche auch selbst (ohne Zustimmung der Eltern) vom Religionsunterricht abmelden.
Antrag „Fernbleiben vom Unterricht“
Ist über die Schule einzureichen.
Durchführung von wissenschaftlichen Erhebungen an Wiener Schulen:
Die Teilnahme an wissenschaftlichen Erhebungen unterliegt der Autonomie der einzelnen Schulstandorte. Dazu sind schulpartnerschaftliche Abstimmungen (Schulgemeinschaftsausschuss, Schulforum) nötig. Die Studierenden mögen sich bitte direkt an die Schulleitung(en) ihrer gewünschten Schulen wenden. Alle dafür nötigen Formulare sind online (WebApps Formular-Webseite der BD Wien – unter „Mustervorlagen“ nicht unter „Formulare“) zu finden. Eine Genehmigung der BD für Wien ist nicht vorgesehen.