An wen wende ich mich, wenn ich ein neues Zeugnis benötige?
Um ein Zeugnis-Duplikat zu erhalten, wenden Sie sich an die besuchte Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat. Sollte die Schule nicht mehr existieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: office@bildung-wien.gv.at
Bitte beachten Sie, dass Duplikate auszustellen nicht an einem Tag erfolgen kann – hier ist je nach Alter die Aushebung von Archiven nötig, fragen Sie daher rechtzeitig an, wenn Sie solch eines benötigen – das Gleiche gilt für Schulbesuchsbestätigungen von ehemaligen Schüler/innen.
Demnächst wird die Antragstellung für ein Duplikat eines Zeugnisses bzw. eine Schulbesuchsbestätigung über das Bildungsportal möglich sein. Schüler/innen können diese Anträge bis zu drei Jahre nach ihrem Austritt stellen.
Ich habe meine Schulzeugnisse bzw. Hochschulabschlüsse im Ausland erworben und möchte in Österreich als Lehrer/in arbeiten. Wo kann ich diese zwecks Gleichstellungsüberprüfung bewerten bzw. nostrifizieren lassen?
Wenn Sie einen Abschluss in einem EU-Land erworben haben, wenden Sie sich an das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF – ENIC NARIC) bezüglich der Bewertung Ihres akademischen Grades: https://www.aais.at/
Wenn Sie ein Studium im Ausland abgeschlossen haben und als Lehrer/in in Österreich arbeiten möchten, können Sie dieses anerkennen lassen. Hierzu ist eine online Bewerbung im Rahmen einer Ausschreibung über die Website der Bildungsdirektion notwendig. Das Anerkennungsverfahren wird, nach Anstellung, von der Bildungsdirektion für Wien eingeleitet.
Wer nostrifiziert ausländische Zeugnisse?
Maturazeugnisse: Nähere Informationen zur Nostrifikation ausländischer Zeugnisse finden Sie auf der Website des BMB unter: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/schulrecht/anauschubi/nostr.html
Wo erhalte ich eine beglaubigte Zeugnisabschrift (beglaubigte Zeugniskopie)?
Bei Vorlage von Zeugnisoriginal und Zeugniskopie bestätigt
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das Bezirksgericht oder
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ein/e öffentliche/r Notar/in
die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original.
Wer beglaubigt AHS-Zeugnisse?
Für die Beglaubigung von AHS-Zeugnissen sind Frau Melek Özdemir, 01/525 25/77888, Frau Zsofia Kutasy 01/525 25/77201 und Frau Sabine Beinhart 01/525 25/20157 zuständig. Hier ist immer auch das Land anzugeben, für das die Beglaubigung benötigt wird.
Ich brauche eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung. An wen muss ich mich dafür wenden?
Allgemeine Informationen für die Erlangung einer Rot-Weiß-Rot Karte bzw. Aufenthaltstiteln erhalten Sie über den nachstehenden Link: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/menschen_aus_anderen_staaten/aufenthalt/3/Seite.120217