Berufsorientierung

Berufspraktische Tage – allgemeine Informationen

Die Berufspraktischen Tage dienen der Ergänzung des Berufsorientierungsunterrichts in der 8. Schulstufe der Sekundarstufe 1 und der 9. Schulstufe der Polytechnischen Schule/Fachmittelschule. Diese Tage dienen der beruflichen Orientierung der Jugendlichen und der kritischen Selbstprüfung der persönlichen Eignung für den gewünschten Beruf.

Die Schüler/innen sind für die Dauer der Berufspraktischen Tage unfallversichert (AUVA). Es besteht jedoch keine Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden, die dem Betrieb durch Schüler/innen entstehen. Eine Haftpflichtversicherung wird durch die Berufsinformationsstelle der Wiener Wirtschaft (BiWi) für Betriebe in Wien abgeschlossen. Es entstehen dadurch keine Kosten für die Erziehungsberechtigten.

Berufspraktische Tage können insbesondere in dafür geeigneten Wiener (Ausbildungs-)Betrieben durchgeführt werden. Keine BiWi-Haftpflichtversicherung ist möglich für Berufspraktische Tage in Schulen (z. B. Volksschule, AHS, ORG, BMHS), schulähnlichen Einrichtungen (z. B. Musikschule), für Maßnahmen zur Unterstützung Jugendlicher beim Übertritt in die Berufsausbildung (z. B. Produktionsschulen, AusbildungsFit) sowie für Tagesstrukturen.

Bei den Berufspraktischen Tagen sollen die Schüler/innen sinnvoll beschäftigt sein, ohne in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden.

Individuelle Berufspraktische Tage

Die „Individuellen Berufspraktischen Tage“ werden ausschließlich für Schüler/innen der MS, AHS und PTS sowie Fachmittelschulen und Allgemeinbildenden Sonderschulen im 8. oder 9. Pflichtschuljahr und 10., bzw. 11. freiwilligen Pflicht-Schuljahr angeboten und sind in dieser organisatorischen Form auf 5 Unterrichtstage pro Schuljahr begrenzt.

Schüler/innen von allgemeinbildenden sowie berufsbildenden mittleren und höheren Schulen kann auf ihr Ansuchen die Erlaubnis erteilt werden, zum Zweck der individuellen Berufsorientierung an bis zu fünf Tagen pro Unterrichtsjahr dem Unterricht fern zu bleiben (gemäß § 13b SchUG). Die Erlaubnis zum Fernbleiben ist vom Klassenvorstand nach einer Interessenabwägung von schulischem Fortkommen und beruflicher bzw. berufsbildender Orientierung zu erteilen.

Sofern die Durchführung der individuellen Berufsorientierung in einem Betrieb erfolgt, ist eine Eingliederung in den Arbeitsprozess nicht zulässig.

Was ist das BBO-TOOL und wo wird es eingesetzt?

Das BBO-Tool stellt einen Auftakt des Bildungs- und Berufsorientierungsprozesses am Anfang der 7. Schulstufe aller Sekundarstufe I Schulen dar. Es soll die Schüler/innen dafür sensibilisieren, dass Überlegungen zur weiteren Bildungslaufbahn bzw. zur späteren Berufswahl möglichst früh angestellt werden sollten, um eine individuell passende Entscheidung für sich treffen zu können.

Die Schüler/innen erhalten direkt nach der Durchführung des Fragebogens ein individuelles Ergebnis, das Vorschläge für empfehlenswerte nächste Schritte im Bereich der Bildungs- und Berufsorientierung bereitstellt.

Besteht nach der Durchführung der Wunsch nach Beratung, können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte dies mit einer Unterschrift am individuellen Ergebnisblatt bestätigen. Das ermöglicht einer Lehrkraft, die entsprechend dafür qualifiziert ist, Einsicht in die Ergebnisse der/des Schüler/in zu nehmen und diese/n zu beraten.

Braucht es neben dem BBO-Tool noch weitere Instrumente zur Bildungs- und Berufsorientierung?

Ja! Das BBO-Tool ersetzt keine anderen Tools.