Gemäß § 21 Abs. 1 Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz sind folgende Einrichtungen berechtigt, sich bei einer oder, bei landesübergreifender Organisation, auch bei mehreren Bildungsdirektionen, zum Zweck der Mitwirkung im Beirat zu registrieren:
- Dachorganisationen von Familienverbänden und von Elternvereinen aus dem Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen, der Berufsschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen sowie der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die
- gemeinnützige Ziele verfolgen und in keinem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu einer politischen Partei stehen und
- bundesweit organisiert sind oder einem Bundesdachverband angehören oder zumindest 50% der Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern eines der genannten Schulbereiche vertreten,
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften,
- Minderheitenorganisationen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten sowie
- gesetzliche Interessensvertretungen.
Eine Registrierung ist unter gleichzeitiger namentlicher Nennung der jeweiligen Vertretung unter kommunikation@bildung-wien.gv.at bekanntzugeben.