Wie funktioniert ein Sabbatical?
Gesetzliche Grundlagen: §§ 20a VBG (iVm § 11 LVG), § 58d LDG, (§§ 78e, 213b BDG)
Grundvoraussetzung für ein Sabbatical ist, dass die Lehrperson bereits eine fünfjährige Dienstzeit aufweist.
Wie lange kann die Rahmenzeit beim Sabbatical dauern? Wann kann eine Freistellung beginnen?
Beginn und Dauer der Rahmenzeit sowie Beginn und Ende der Freistellung müssen schriftlich zwischen der Lehrperson und der Personalstelle bzw. Dienstbehörde vereinbart bzw. beantragt werden. Rahmenzeit und Freistellung müssen volle Schuljahre umfassen. Als Rahmenzeit können zwei bis fünf volle Schuljahre vereinbart werden, im Falle einer zwei- oder dreijährigen Rahmenzeit darf die Freistellung erst nach einem Dienstjahr (daher ab dem zweiten Jahr), im Falle einer vier- bis fünfjährigen Rahmenzeit darf die Freistellung erst nach zwei Dienstjahren (daher ab dem dritten Jahr) erfolgen. Die Freistellung kann nicht geteilt werden.