Bescheinigungen & Verwaltung

Wie beantrage ich eine Dienstzeitbestätigung?

Gesetzliche Grundlagen: § 31 VBG (iVm § 2 Abs 4 und § 26 Abs 1 lit a LVG)

Eine Dienstzeitbestätigung kann schriftlich bei der Bildungsdirektion beantragt werden, wobei auch eine E-Mail genügt. Die genaue Adresse des/der Lehrer/in ist anzugeben. Um die Kontaktaufnahme zu ermöglichen, ist die Anführung der E-Mail-Adresse oder der Telefonnummer sinnvoll.

Wird das Dienstverhältnis eines/einer Vertragsbediensteten beendet, wird automatisch ein Dienstzeugnis ausgestellt, die Beantragung einer Dienstzeitbestätigung erübrigt sich daher in diesen Fällen. Der Inhalt des Dienstzeugnisses ist gesetzlich geregelt.

Für Lehrer/innen an einer Privatschule im Sinne des § 19 Abs 3 Privatschulgesetz kann die Bildungsdirektion für Wien keine Dienstzeitbestätigungen ausstellen, da sie nicht Dienstgeber/in dieser Lehrpersonen ist. Lehrer/innen an einer Privatschule im Sinne des § 19 Abs 3 Privatschulgesetz müssen sich an den/die Schulerhalter/in bzw. die Schule wenden.

Wie erhalte ich Bezugsbestätigungen für Behörden?

Hier ist der Präs/4f immer der Vordruck der Behörde zu übermitteln, der dann ausgefüllt retourniert wird.

Wenn kein Vordruck vorhanden ist, ist Präs/4f bekannt zu geben, für welchen Zeitraum und bei welcher Behörde, anderer Institution die Bezugsbestätigung vorgelegt werden soll (die Angabe wird auf der Bezugsbestätigung vermerkt).

(Wird die Behörde nicht genannt, ist eine Gebühr von ca. 30 Euro einzuheben.)

Wie beantrage ich eine Adressänderung?

Diesbezüglich muss das entsprechende Formular, welches in der Formularsammlung abrufbar ist, ausgefüllt werden und im Dienstweg, sohin über die Schulleitung an die Bildungsdirektion für Wien elektronisch, übermittelt werden.

Wie melde ich einen Parkplatz am Schulgelände?

Sollten Lehrer/innen einen Parkplatz für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug auf dem Schulgelände im Freien kostenlos oder vergünstigt nutzen, ist hierfür der Sachbezug von monatlich 14,53 Euro anzusetzen. Zur Erhebung der Sachbezüge von Lehrer/innen und zur Berücksichtigung im Rahmen der Bezugsverrechnung, ist eine Liste von den Schulleitungen auszufüllen und an: office@bildung-wien.gv.at zu übermitteln.

Es ist wichtig, dass lediglich Meldungen über Änderungen laufend zu erstatten sind.