Wie wirkt sich ein Krankenstand auf Gehalt und Dienstverhältnis aus?
Gesetzliche Grundlagen: §§ 24, 91a VBG (iVm § 2 Abs 4 und § 26 Abs 1 lit a LVG), §13c GehG (iVm § 106 Abs 1 Z 1 LDG sowie § 16 VBG iVm § 2 Abs 4 und § 26 Abs 1 lit a LVG)
a) Vertragslehrer/innen Dienstrecht alt, Entlohnungsschema II L:
Bei Krankheit oder Unfall hat die Vertragslehrperson einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im vollen Ausmaß bis zur Dauer von 42 Kalendertagen. In besonderen Fällen besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch für weitere 42 Kalendertage, wenn die weitere Verwendung der Lehrperson wegen ihrer besonderen Eignung für die ihr übertragenen Pflichten oder mangels eines anderen Bewerbenden unbedingt nötig ist. Danach besteht für 42 Kalendertage ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im halben Ausmaß (50 % des Monatsentgelts). Der Entgeltfortzahlungsanspruch endet jedenfalls mit dem Ende des Dienstverhältnisses.
b) Vertragslehrer/innen Dienstrecht neu und Dienstrecht alt (sofern nicht von Punkt 1 erfasst):
Abhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses hat die Vertragslehrperson bei einer Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall folgende Entgeltfortzahlungsansprüche in vollem Ausmaß:
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Dauer des Dienstverhältnisses |
Entgeltfortzahlungsanspruch in vollem Ausmaß |
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unter 5 Jahren
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42 Kalendertage
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5 bis unter 10 Jahre
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91 Kalendertage
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10 Jahre
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182 Kalendertage
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Dauert die Dienstverhinderung länger als 42, 91 oder 182 Kalendertage, so steht der Vertragslehrperson der Entgeltfortzahlungsanspruch für die gleichen Zeiträume zur Hälfte zu. Der Entgeltfortzahlungsanspruch endet jedenfalls mit dem Ende des Dienstverhältnisses.
Dauerte die Dienstverhinderung ein Jahr, endet das Dienstverhältnis automatisch, außer es wurde vorher eine Fortsetzung vereinbart. Der/die Dienstgeber/in hat den/die Dienstnehmer/in spätestens drei Monate vor Ende des Dienstverhältnisses davon zu verständigen.
c) Beamt/innen:
Bei einer Dienstverhinderung durch Unfall (außer Dienstunfall) oder Krankheit gebührt dem/der Beamt/in eine Entgeltfortzahlung in voller Höhe für die Dauer von 182 Kalendertagen, ab 182 Kalendertagen gebührt der Lehrperson als Entgeltfortzahlung ein Monatsbezug in Höhe von 80 %.
Wie funktionieren Arbeits- und Entgeltbestätigungen für Wochengeld und Krankengeld?
Die Arbeits- und Entgeltbestätigungen werden automatisch durch die Präs/4 per elektronischem Datensatz an den Krankenversicherungsträger übermittelt, nachdem die Präs/4 von der Schwangerschaft bzw. vom Krankenstand (Kürzung des Bezuges) durch die Dienstrechtsreferate informiert wurde, eine Übermittlung der Bestätigungen an die Lehrperson ist nicht erforderlich.