Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik in Wien

Das umgangssprachliche Kürzel FIDS steht für den Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik. Der Fachbereich umfasst:

    - Inklusive Schulen und Schulzentren
    - Diversitätsmanager:innen der Bildungsdirektion für Wien in den jeweiligen Bildungsregionen vor Ort
    - Integrationsberatungsstelle - IBOZ der Bildungsdirektion für Wien

I – Struktur des Fachbereiches

A – Inklusive Schulen und Schulzentren im Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik

Inklusive Schulen und Schulzentren in Wien führen Regelschulklassen und Kleinklassen mit Unterricht nach allen Lehrplänen (Sonderschule, Vorschulklasse, Volksschule, Mittelschule, Berufsvorbereitungsjahr). Diese inklusiven Schulen und Schulzentren sind ebenso Kompetenzzentren für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (siehe Nationaler Aktionsplan 2022-2030) und decken, je nach speziellem Standortprofil verschiedene Formen von Diversität ab. Sonderpädagog:innen in Integrationsklassen sowie in ambulanten und mobilen Supportsystemen an Regelschulen werden in Dienst- und Fachaufsicht von Leitern:innen inklusiver Schulen und Schulzentren geführt. Spezialisierungen von Schulstandorten auf ausgewiesene Behinderungsarten sind möglich.

Schüler:innen können je nach ihren persönlichen Möglichkeiten in inklusiven Schulen und Schulzentren im Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik nach allen Lehrplänen der Pflichtschule unterrichtet werden. Alle Berechtigungen für weiterführende Schulen können bei Vorliegen der entsprechenden schulischen Leistungen erworben werden. Klassen können nach verschiedenen Schularten, zum Beispiel nach der Schulart Volksschule, geführt werden. Eine besondere Stärke der inklusiven Schulen und Schulzentren ist die Führung von Kleinklassen, vielfach bezeichnet als Familienklasse auf der Primarstufe oder als Aufbaulehrgang in der Sekundarstufe.

B – Diversitätsmanager:innen der Bildungsdirektion Wien

In allen Bildungsregionen gibt es Diversitätsmanager:innen. Diese sind in Zusammenarbeit mit den Leiter:innen für Inklusive Schulen und Schulzentren für die Bereitstellung und Koordination aller inklusions- und sonderpädagogischen Maßnahmen für Kinder mit sonderpädagogischem und anderem Förderbedarf in allgemeinen Schulen, einschließlich der Betreuung von für diese Schüler:innen zusätzlich eingesetzten Lehrpersonen zuständig. Für Eltern, Schüler:innen und Lehrkräfte steht der Kontakt zu den Diversitätsmanager:innen für Beratungsgespräche offen.

C – Mitarbeiter:innen im Fachstab der Pädagogischen Leitung

Alle Koordinations- und Steuerungsarbeiten der Integrationsberatungsstelle - IBOZ  laufen im Fachstab (rupert.corazza@bildung-wien.gv.at) des Pädagogischen Dienstes zusammen und werden in Abstimmung mit den Abteilungsleiter:innen der Bildungsregionen, der Leiter:in des Pädagogischen Dienstes und mit den zuständigen Abteilungsleitungen in der Präsidialabteilung zusammengeführt.

Die Integrationsberatungsstelle – IBOZ  für den inklusiv- und sonderpädagogischen Bereich  in der Bildungsdirektion für Wien unterstützt alle Kommunikationsaufgaben und ist für alle Interessierten, Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen, Schulleiter:innen telefonisch und per Mail (shazah.alaysami@bildung-wien.gv.at  elisabeth.pulda@bildung-wien.gv.at, verena.lieser@bildung-wien.gv.at, renate.dirnberger@bildung-wien.gv.at) erreichbar.

II – Leitbild für Wiener Schulen

Das inklusive Leitbild der Wiener Schulen

Zu einer humanitären, demokratischen Gesellschaft gehört ein inklusives Schulsystem. Es ist Aufgabe der Institution Schule, ein Höchstmaß an gerecht werdenden Handlungen zu setzen.

Jede:r Schüler:in hat Anspruch auf Förderung durch qualifizierte Pädagog:innen. Das Bildungssystem ergreift für alle Formen der Diversität sowie für jede Behinderung und Beeinträchtigung angemessene Vorkehrungen, um gleichberechtigten Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Volksschulen und weiterführenden Schulen zu gewährleisten.

Basierend auf dem Modell einer gerechten Gesellschaft hat jeder Mensch Ansprüche auf fünf Grundgüter:

  • Gedanken- und Gewissensfreiheit
  • Selbstachtung
  • Freiheit des Ortswechsels und der Berufswahl
  • ausreichende materielle Basis für persönliche Unabhängigkeit
  • freie Ausübung von Positionen und Ämtern

Für die Institution Schule im Hinblick auf Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen sind die Grundgüter „Gedanken- und Gewissensfreiheit“ und „Selbstachtung“ wesentlich.
Diversität ist an jedem Schulstandort gelingend zu gestalten und im Alltag zu verwirklichen. Individuelle Lösungen und Unterschiede müssen immer zum Vorteil des jeweiligen Kindes gestaltet sein. Die Möglichkeiten richten sich nach dem Gesamtausmaß aller angemessenen Vorkehrungen.

Schulische Maßnahmen sind nach dem neuesten Stand der Forschung, gesichert durch die Kompetenz und das fachliche Wissen der tätigen Pädagog:innen in der Institution Schule, zu ergreifen und zu gestalten. In Umsetzung der schulischen Maßnahmen werden auch Meinungen von Personen und Gruppen, die am Wohl des Kindes und des Jugendlichen interessiert sind, einbezogen.

III – Schulische Inklusion

Vorab: Bloße soziale Partizipation ist nicht ausreichend für eine wirklich erfüllte schulische Inklusion. Nur wenn auch kognitive Lernprozesse eine reale Partizipation am Unterrichtsgeschehen ermöglichen, darf man von Inklusion sprechen. Wie gut das gelingen kann, bleibt die große pädagogische Herausforderung.

Schulische Inklusion umfasst ein sehr vielfältiges Schulsystem, das allen Kindern und Jugendlichen den Zugang ohne Diskriminierung und Barrieren ermöglicht. Jede:r Schüler:in hat Anspruch auf Förderung durch qualifizierte Pädagog:innen. Das Bildungssystem ergreift für alle Formen der Diversität sowie für jede Behinderung und Beeinträchtigung angemessene Vorkehrungen, um gleichberechtigten Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Volksschulen und weiterführenden Schulen zu gewährleisten.

Diversität ist an jedem Schulstandort gelingend zu gestalten und im Alltag zu verwirklichen. Individuelle Lösungen und Unterschiede müssen immer zum Vorteil des jeweiligen Kindes gestaltet sein. Die Möglichkeiten richten sich nach dem Gesamtausmaß aller angemessenen Vorkehrungen, gemäß § 2 der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“.

IV – Psychosoziale Maßnahmen

In den acht Schulkompetenzzentren für Prävention, Inklusion und Rehabilitation werden psychosoziale Maßnahmen für sozial und emotional benachteiligte Schüler:innen angeboten. Diese acht Zentren koordinieren die Integration verhaltensauffälliger und dissozialer Schüler:innen durch ambulante Lehrer:innen (Beratungslehrer:innen, Psychagog:innen) und durch integrative temporäre Beschulung in Förderklassen.

V – Lehrpläne

Die Lehrplanzuordnung der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ergibt sich aus ihrer Leistungsfähigkeit in Bezug auf die in Österreich gültigen Lehrpläne. Diese Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können sowohl in Regelklassen als auch in integrativ geführten Volksschulklassen, Mittelschulklassen, Polytechnischen Klassen oder in inklusiven Schulen und Schulzentren unterrichtet werden. Auf jedem Zeugnis ist der Klasse entsprechend die Schulart sowie die Lehrplanzuordnung anzuführen.

VI – Spezielle Klassen

In Integrationsklassen in Volksschulen, Mittelschulen, allgemein bildenden höheren Schulen, Polytechnischen Schulen sowie der Fachmittelschulen unterrichten Klassenlehrer:innen bzw. Fachlehrer:innen und Inklusivpädagog:innen miteinander.

Kleinklassen, manchmal bezeichnet als Familienklassen (FAM) und Aufbaulehrgänge (ALG) (schulrechtlich entsprechen diese einer Klasse einer allgemeinen Sonderschule) werden an inklusiven Schulen und Schulzentren geführt. Der Besuch von Familienklassen und Aufbaulehrgängen ist keine Sackgasse, da für alle Schüler:innen ihren Fähigkeiten gemäß der Anschlussmöglichkeiten im 9. und 10. Schuljahr geschaffen wurden, die es erlauben, entweder einen Mittelschulabschluss nachzuholen oder eine einschlägige Berufsvorbereitung in Form eines  Berufsvorbereitungsjahres zu absolvieren. Jedes Kind, sofern die persönlichen Kompetenzen dies ermöglichen, erhält in Wien die Chance auf den Besuch einer Abschlussklasse einer Mittelschule, auch wenn bislang nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule jahrelang unterrichtet und benotet wurde.

Die Heilstättenschule (Schule im Krankenhaus) ist in vielen Wiener Spitälern zur Betreuung von schulpflichtigen Kindern, die für längere Zeit stationär aufgenommen werden, eingerichtet.

Die Sonderschulen „für schwerstbehinderte Kinder“ wurden mit September 2015 im Zuge der Beseitigung von diskriminierenden Bezeichnungen in inklusive Schulen „für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ umbenannt. Sofern es angeschlossene Regelschulklassen gibt, können auch an diesen Schulen mehrere Lehrpläne zur Anwendung kommen.

Veröffentlicht am 09.02.2023