Frühwarnsystem an Schulen

Ziel des Frühwarnsystems

Ziel des Frühwarnsystems und des Frühinformationssystems ist es, durch frühzeitige Information, Erörterung und Beratung sowie durch die Festlegung von Fördermaßnahmen eine möglichst frühe Verbesserung der Leistungssituation und das Erlangen einer positiven Beurteilung im Jahreszeugnis zu erreichen.

Das Frühwarnsystem soll sicherstellen, dass die Erziehungsberechtigten nicht nur rechtzeitig über ein drohendes Nicht genügend informiert werden, sondern dass sie auch dahingehend beraten werden, wie eine negative Beurteilung noch zu verhindern ist.

Beratungsgespräch

Bei einer drohenden negativen Beurteilung, auch im 1. Semester, sind die Erziehungsberechtigten und die Schüler*innen zu einem beratenden Gespräch einzuladen. Dabei sollen alle Förderungsmöglichkeiten erörtert werden, um die Leistungen zu verbessern.

Förderungsmöglichkeiten

Das breite Spektrum an Förderungsmöglichkeiten umfasst zum Beispiel:

Besuch eines Förderkurses
Individuelles Lernprogramm in einem bestimmten Gegenstand
Schulische Förderung für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache
Lernhilfe für Kinder mit Beeinträchtigung
Schulische Behandlung der Schwäche in Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen

Zur Motivation der Schüler*in sollen auch die individuellen Stärken bei dem beratenden Gespräch einbezogen werden.

Es ist wichtig, dass im Beratungsgespräch eine gemeinsame Lösung erarbeitet wird, die von allen Beteiligten mitgetragen wird. Ein regelmäßiger Kontakt zwischen Schule, Schüler*in und Erziehungsberechtigten stellt eine Sicherung der Vereinbarungen dar.

 

Veröffentlicht am 01.01.2020