FAQs

Wo finden die Gespräche statt?

Schulpsycholog/innen arbeiten großteils vor Ort an den Schulen. Es gibt darüber hinaus auch die Möglichkeit, Termine in unserer Beratungsstelle in der Bildungsdirektion zu vereinbaren.

Ist eine Kontaktaufnahme auch per Mail möglich?

Grundsätzlich ja. Um eine belastende Situation zu besprechen, ist ein persönliches Gespräch zu empfehlen.

Wie lange ist die Wartedauer auf einen Termin?

Wir bemühen uns immer, möglichst zeitnah einen Termin anzubieten. Aufgrund der vielen Anfragen, kann es jedoch manchmal zu etwas längeren Wartezeiten kommen.

Kann man dazu verpflichtet werden, zur Schulpsychologin/zum Schulpsychologen zu gehen?

Unsere Angebote basieren auf Freiwilligkeit. Man kann nicht verpflichtet werden, mit uns in Kontakt zu treten.

An meiner Schule gibt es schulpsychologische Sprechstunden. Darf ich dem Unterricht fernbleiben, wenn ich zur Schulpsychologin/zum Schulpsychologen gehe?

Ja, die Lehrperson muss aber Bescheid wissen, damit es zu keiner unentschuldigten Fehlzeit kommt. Eine Schularbeit oder Prüfung darf jedoch deswegen nicht versäumt werden.

Wie lange dauert ein Gespräch in der Regel?

Die Dauer des Gesprächs kann variieren und hängt u.a. davon ab, ob es sich um einen Erstkontakt oder um ein Rückmeldegespräch handelt. Natürlich ist auch das Thema entscheidend für die Länge des Gesprächs.

Werden Inhalte einer Beratung weitergegeben?

Wir unterliegen der Verschwiegenheit. Davon ausgenommen sind Informationen, die auf eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung hinweisen. Auf Ersuchen oder mit dem Einverständnis der ratsuchenden Person können Inhalte mit anderen Schulpartner/innen besprochen werden.