Schulärztlicher Dienst

Die Schule nimmt im Leben eines jeden Kindes bzw. Jugendlichen einen großen Raum ein. Neben dem Wissenserwerb sind Freude, Sport, das Knüpfen von Freundschaften, gemeinsame Erlebnisse und das Erlernen eines wertschätzenden Umgangs Teil von Schule.

Gesundheit ist dafür eine wichtige Grundlage. Vom Schuleintritt an betreuen Schulärztinnen und Schulärzte die Kinder und Jugendlichen ganzheitlich in ärztlichen Belangen und begleiten sie in ihrer körperlichen und psychischen Entwicklung. Bei der jährlichen Untersuchung liegt das Augenmerk auf einer genauen Anamnese, Größe, Gewicht, Veränderungen des Bewegungsapparates, Wachstumsstörungen, Fehlsichtigkeit und vielem mehr. Werden bei der Untersuchung Auffälligkeiten festgestellt, werden Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte informiert und beraten. Ergänzend dazu werden Impfberatungen angeboten.

In den regelmäßigen Sprechstunden an den Schulen haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, niederschwellig, unbürokratisch und selbstständig vertrauensvollen Kontakt mit einer Ärztin/einem Arzt aufzunehmen. Auf diese Weise lernen sie auch, für sich und ihre Gesundheit Verantwortung zu übernehmen. Schulärztinnen und Schulärzte kommunizieren mit den Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe und sind für sie bei Problemen wie Mobbing, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, familiären Problemen, depressiver Verstimmung oder Pubertätskrisen sowie bei Fragen zu Verhütung und Substanzkonsum eine kompetente und wichtige Anlaufstelle.

Durch die Zusammenarbeit mit Schulleitungen und Lehrpersonen im Rahmen von gesundheitsbezogenen Projekten werden der Kontakt und die Kommunikation vertieft, und gemeinsam wird an der Entwicklung eines förderlichen Schulklimas gearbeitet. Ein positives, wertschätzendes und förderndes Miteinander ist von überaus großer Bedeutung für alle Schülerinnen und Schüler.

Unter Berücksichtigung der ärztlichen Schweigepflicht und in Rücksprache mit den Kindern und Jugendlichen sind Schulärztinnen und Schulärzte Drehscheibe zwischen Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Kolleginnen und Kollegen im niedergelassenen Bereich.