Prüfungsfächer BRP

 

 

 

 

 

 

 

 

Die BRP wird im Regelfall in vier Fächern abgelegt. Durch Anrechnungen/Entfall können unter Umständen Teilprüfungen für Sie entfallen.

  1. Deutsch – schriftlich zentral und mündlich
     
  2. Mathematik (bzw. Mathematik und Angewandte Mathematik) – schriftlich zentral und auf Wunsch bei negativer schriftlicher Note eine mündliche ebenfalls zentral erstellte Kompensationsprüfung
     
  3. Fremdsprache – schriftlich zentral ODER mündlich
     
  4. Fachbereich – schriftlich und mündlich ODER Erstellung einer berufsbezogenen Projektarbeit inkl. Präsentation, Diskussion
    und mündlicher Prüfung


ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich mit Ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. Ihrer absolvierten Ausbildung in Zusammenhang
stehen muss. Dies ist durch Zeugnisse oder Bestätigungen durch den Arbeitgeber zu belegen. Die Zulassungsschule
entscheidet in Absprache mit Ihnen, welcher Fachbereich passend ist. Eine Projektarbeit ist nur bei zeitgerechter Einreichung
und in Abstimmung mit der Prüferin oder dem Prüfer möglich!

TIPP: Bevor Sie einen Lehrgang bei einer Erwachsenenbildungseinrichtung buchen, holen Sie sich zuerst die Zulassung durch die
Zulassungsschule
. Erst dann ist sicher, welche Prüfungen Sie in welchem Fach ablegen müssen. Stornieren oder Umbuchen von
Lehrgängen ist im Nachhinein meist sehr schwierig.

Prüfungen bei Erwachsenenbildungseinrichtungen OHNE gültigen Zulassungsbescheid bei einer Zulassungsschule
sind seit 2017 NICHT
mehr anrechenbar!

                      

PRÜFUNGSANGABEN zum ÜBEN: Im Internet finden Sie Informationen und Prüfungsaufgaben zu den oben genannten zentral geprüften
Prüfungsfächern unter

https://www.matura.gv.at/weitere-pruefungsformate/zweiter-bildungsweg

Geprüfte Inhalte der nicht-standardisierten Teilprüfungen entsprechen entweder dem Lehrplan der jeweiligen Schule, an welcher Sie die
Teilprüfung ablegen oder der Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung (BRPCV).

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006670

 

ENTFALL/ERSATZ von Teilprüfungen

Einzelne Teilprüfungen können auch entfallen, wie etwa Sprachprüfungen, wenn Sie bestimmte Zertifikate nachweisen können oder der
Fachbereich, wenn Sie bestimmte Prüfungen bereits erfolgreich absolviert haben.

Details welche Prüfungen entfallen könnten, finden Sie unter folgendem Link

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000865
 

Achtung: Sie müssen aber trotz Entfall einer Teilprüfung weiterhin zumindest eine der restlichen Prüfungen an der Zulassungsschule
absolvieren. Eine mögliche Kombination wäre: Mathematik und Deutsch bei einer Erwachsenenbildungseinrichtung, Englisch entfällt,
weil Sie ein Cambridge Certificate vorweisen können und den Fachbereich legen Sie an der Zulassungsschule ab. Nicht möglich wäre
aber auch noch den Fachbereich entfallen zu lassen. In diesem Fall könnten Sie den Fachbereich nur entfallen lassen, wenn Sie dafür
die Prüfung aus Mathematik oder Deutsch an der Zulassungsschule absolvieren.

TIPP: Überprüfen Sie bereits vor Zulassung, ob Sie eine dieser Prüfungen bereits vorweisen können oder demnächst absolvieren
möchten. Zeugnisse über diese Prüfungen können Sie aber auch erst später nach erfolgter Zulassung nachbringen und bei der
Zulassungsschule vorlegen. Aber bedenken Sie immer mit, dass zumindest eine der Teilprüfungen an der Zulassungsschule zu
absolvieren ist.

 

ANERKENNUNG von Teilprüfungen

Sie müssen nicht alle 4 Teilprüfungen zur BRP an Ihrer Zulassungsschule absolvieren. Bis zu 3 der 4 Prüfungen können im Wege der
Anerkennung durchgeführt werden. (§ 8b Abs. 1 und 2 Berufsreifeprüfungsgesetz).

TIPP: Sie müssen bereits bei der Zulassung angeben, welche Prüfungen Sie voraussichtlich in welcher Form und wo machen wollen.
Bitte nicht vergessen!

Folgende Prüfungen können anerkannt werden:

  • Prüfungen über Lehrgänge bei Erwachsenenbildungseinrichtungen: Sie müssen vor Ablegung der Prüfung bereits einen gültigen
    Zulassungsbescheid haben.
  • Bestandene Teilprüfungen von Reife- und Diplomprüfungen, sofern diese in Inhalt und Umfang gleichwertig sind
  • Zeugnisse über Lehrgänge an z.B. Akademien, Universitäten und Fachhochschulen, sofern diese in Inhalt und Umfang gleichwertig sind
  • Studienberechtigungsprüfung Mathematik 3 (NUR anrechenbar mit dem Zusatz 3)
  • Studienberechtigungsprüfung Lebende Fremdsprache 2 (NUR anrechenbar mit dem Zusatz 2)

Details zur Anrechnung von Prüfungen finden Sie in § 8b Abs. 1 und 2 des Berufsreifeprüfungsgesetzes:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010064

 

 

Veröffentlicht am 17.06.2020