Begleitpersonen bei Schulveranstaltungen

 

Die Schulleitung beauftragt eine "fachlich geeignete Lehrperson" mit der Leitung der Schulveranstaltung und in Absprache mit diesem die Begleitlehrer*innen (Begleitpersonen).

 

Anzahl der Begleitpersonen

Die Zahl der Begleitpersonen ist abhängig von den Inhalten. Diese werden autonom festgelegt. Daher werden vom Gesetzgeber nur Bandbreiten vorgegeben:

  • Überwiegend leibeserziehliche Inhalte: je zwölf bis 16 Schüler: Leiter*in und eine Begleitperson
  • Überwiegend projektbezogene Inhalte: je 17 bis 22 Schüler: Leiter*in und eine Begleitperson
  • Überwiegend sprachliche Schwerpunkte: je 23 bis 27 Schüler: Leiter*in und eine Begleitperson

Die Festlegung der Anzahl der Begleitpersonen ist vorwiegend im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und den Ertrag der Veranstaltung zu treffen.

Abweichende Festlegung kann treffen:

  • Bis eintägige Schulveranstaltungen: Schulleiter*in
  • Mehrtägige Schulveranstaltungen: Schulgemeinschaftsausschuss, Schul- oder Klassenforum

Nach Festlegung der Leiter*innen sowie der Begleitpersonen muss der Dienststellenausschuss an der Schule befasst werden.

Bei koedukativ geführten Klassen, das heißt Buben und Mädchen werden gemeinsam unterrichtet, wird mindestens eine weibliche und eine männliche Begleitperson empfohlen.

 

 

Veröffentlicht am 29.01.2020