Aufgaben von Schulveranstaltungen

 

 

Schulveranstaltungen dienen der Ergänzung
des lehrplanmäßigen Unterrichts durch:


 

Unmittelbaren und anschaulichen Kontakt zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben, zum Beispiel durch:

  • Betriebserkundungen
  • Andere Begegnungen mit der Arbeitswelt
  • Wettbewerbe
  • Museumsbesuche
  • Besuch von politischen Einrichtungen
  • Besuch von Ausstellungen und Bühnenaufführungen
  • Veranstaltung zur Vermittlung einer praxisnahen Berufsorientierung
  • Kontakte mit ausländischen Partnern
  • Förderung der musischen Anlagen der Schüler*innen (insbesondere musikalische Veranstaltungen)
  • Körperliche Ertüchtigung der Schüler*innen (wie durch Wanderungen und Sportwochen)

Schulveranstaltungen sind schulautonom vorzubereiten und durchzuführen. Dabei sind auch gemeinschaftserzieherische Aufgaben wahrzunehmen.

Veröffentlicht am 29.01.2020