Ausschluss während einer laufenden Schulveranstaltung

Schüler*innen können während einer laufenden Schulveranstaltung
ausgeschlossen werden, wenn sie

  • den geordneten Ablauf in schwer wiegender Weise stört oder
  • ​​​​​​​durch ihr oder sein Verhalten die eigene körperliche Sicherheit oder
  • ​​​​​​​die der anderen Teilnehmer*innen gefährden.


Schulleitung und Erziehungsberechtigte sind unverzüglich über den Ausschluss zu verständigen.
 

Vor der Durchführung einer Schulveranstaltung sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, ob sie im Falle eines Ausschlusses ihr Kind ohne Begleitung nach Hause fahren lassen, oder für eine Beaufsichtigung während der Heimfahrt Sorge tragen werden.

 

Veröffentlicht am 29.01.2020