Übertritt von der 4. in die 5. Schulstufe

In der 4. Schulstufe werden die Eltern über die Möglichkeiten des weiteren Bildungswegs ihrer Kinder informiert und beraten (beispielsweise bei einem Informationsabend). Die Empfehlung der Volksschule richtet sich nach den jeweiligen Interessen und Leistungen Schüler*in.

Anmeldung

Die Anmeldung an einer öffentlichen weiterführenden Schule (Neuen Mittelschule/ Mittelschule, allgemeinbildende höhere Schule) erfolgt mittels eines "Erhebungsblattes". Dieses wird gemeinsam mit umfassenden Informationen über die weitere Vorgangsweise (Anmeldevorgang, Termine, etc.) von der Volksschule ausgegeben.

Aufnahme

Neue Mittelschule/Mittelschule

Für die Aufnahme an einer Neuen Mittelschule (NMS)/ Mittelschule (MS) ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Schulstufe Voraussetzung.

Allgemeinbildende höhere Schule

Um in die 1. Klasse (5. Schulstufe) einer allgemeinbildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung aufgenommen werden zu können, hat das Jahreszeugnis der 4. Klasse der Volksschule in den Gegenständen Deutsch, Lesen, Schreiben und Mathematik "Sehr gut" oder "Gut" zu enthalten. Bei "Befriedigend" kann die Volksschule einen Bescheid über die "Reife" für eine AHS ausstellen.

Über die Aufnahme von Schüler*innen an einer allgemeinbildenden höheren Schule entscheidet die Leiter*in der Schule.

Aufnahmevoraussetzungen für die 1. Klasse einer AHS

Privatschule

Bei Privatschulen ist eine rechtzeitige und direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Direktion erforderlich.

 

Veröffentlicht am 01.01.2020