Volksschule (Grundschule)

 

Die Volksschule umfasst die

Grundstufe I (bei Bedarf Vorschulstufe und jedenfalls 1. und 2. Schulstufe) und die
Grundstufe II (3. und 4. Schulstufe).

Lehrplan

Der Lehrplan der Volksschule sieht für alle Kinder unter anderem folgende Ziele vor:

die Vermittlung von Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen)
das Verständnis der Kinder für ihre Umwelt zu vertiefen und ihnen helfen, Toleranz, Mitsprache, Mitverantwortung und Achtung vor dem anderen zu erwerben und zu üben.

Schuleingangsphase

Die Schulneulinge haben je nach ihren individuellen Fähigkeiten ein bis drei Jahre Zeit, um die Lehrplananforderung der Grundstufe I erfolgreich bewältigen zu können.

Die Schuleingangsphase kann in folgenden zwei Organisationsformen geführt werden:

Eigenständige "Vorschulklassen" mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie 1. und 2. Schulstufe
Flexible Schuleingangsphase mit einem gemeinsamen Angebot von den Schulstufen der Grundstufe I (Vorschulstufe gemeinsam mit 1. Schulstufe oder Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe gemeinsam)

Wechsel der Schulstufe

Schüler*innen sind innerhalb der Grundstufe I berechtigt, auch während des Schuljahres in die nächsthöhere oder in die nächstniedrigere Schulstufe zu wechseln.

Über den Wechsel der Schulstufe entscheidet die Schulkonferenz aufgrund des Antrages der Erziehungsberechtigten oder der Klassenlehrer*in .

Alternative Leistungsbeurteilung, Lern- und Unterrichtsformen, lebende Fremdsprachen
Übertritt von der 4. in die 5. Schulstufe

 

Veröffentlicht am 01.01.2020