Externistenangelegenheiten

Bei den Externistenprüfungen handelt es sich um eine Form des zweiten Bildungsweges. Der Sinn der Externistenprüfungen liegt in der Möglichkeit, den Bildungsstand und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, indem man einen höherwertigen Abschluss anstrebt, als man im Regelschulwesen erreichen konnte.

Wie sich die Kandidatinnen und Kandidaten den Stoff erarbeiten, ist ihnen selbst überlassen, zum Beispiel Selbststudium, private Nachhilfe, Besuch einer privaten Maturaschule und so weiter. Die Prüfungen werden dann vor einer Prüfungskommission an einer öffentlichen Schule abgelegt. Die Art der Vorbereitung hat keine Auswirkung auf die Prüfungen.

Vorgangsweise für die Zulassung zur Externistenprüfung

Die Präs/3a-1 - Externisten berät und administriert:

Externistenprüfungen, die zur Hochschulreife führen

Zulassungen zur Externistenreifeprüfung nach dem Lehrplan der AHS
Berufsreifeprüfungen nach dem Lehrplan der AHS

Nachträgliche Absolvierung von Unterrichtsgegenständen

Externistenprüfung über den Lehrstoff einzelner Unterrichtsgegenstände (nachträglicher positiver Abschluss von Schulstufen oder Zusatzprüfungen zur Erlangung der Hochschulreife)

Sonderformen

Externistenprüfungen bei Teilnahme am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht bzw. Teilnahme an häuslichem Unterricht
Nostrifikationen nach dem Lehrplan der AHS

Die Studienberechtigungsprüfung wird an der Institution abgelegt, die danach besucht werden soll, zum Beispiel an einer bestimmten Fachhochschule oder Universität. Nähere Auskünfte erteilt daher nur die Institution, die nach Ablegung der Studienberechtigungsprüfung besucht werden soll.

Den Amtsweg für die Zulassung der wichtigsten Externistenprüfungen finden Sie auch im Virtuellen Amt der Stadt Wien beschrieben.

Virtuelles Amt

Bildung - Zulassung zu Externistenprüfungen, Berufsreifeprüfung, Abmeldung zum häuslichen Unterricht, ...

Kontakt Präs/3a- 1 - Externisten

Telefon: +43 1 525 25-77851
E-Mail: externisten@bildung-wien.gv.at
Parteienverkehr: Montag von 13 bis 15 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr

 

Veröffentlicht am 01.01.2020