Schüler*innenunterstützung Land

Schüler*innenunterstützung für die Teilnahme an Wintersport-, Sommersport- und Projektwochen an allgemeinbildenden Pflichtschulen (Landesschulen)

Die Stadt Wien (Magistratsabteilung 56 – Wiener Schulen) gewährt bedürftigen Schüler*innen, welche an einer Wintersport-, Sommersport- oder Projektwoche teilnehmen, bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Teilnahme an einer mindestens dreitägigen Schulveranstaltung (Wintersport, Sommersport- oder Projektwoche) gemäß § 1 Abs. 2 der Schulveranstaltungen-verordnung 1995 i.d. geltenden Fassung
  • Bedürftigkeit des Schülers/der Schülerin
  • Hauptwohnsitz in Wien und Besuch einer Pflichtschule in Wien
  • und dass der Schüler/die Schülerin das Ansuchen mit den notwendigen Beilagen (nur Kopien!) zu den vorgegebenen Terminfristen in der Schule abgibt.

Terminfristen:

15. September

Dieser Termin gilt nur für die 1. Klassen der Mittelschulen und Polytechnischen Schulen bei Sommersport- bzw. Projektwochen (die Schüler*innen fahren in der Zeit vom September bis November weg)

15. Oktober

bei Wintersportwochen (die Schüler*innen fahren in der Zeit vom Dezember bis März weg)

15. Jänner

bei Sommersport- bzw. Projektwochen (die Schüler/innen fahren in der Zeit vom März bis Juni weg)

15. Mai

bei Sommersport- bzw. Projektwochen (die Schüler/innen fahren bereits im neuen Schuljahr in der Zeit vom September bis November weg)

Die Terminfristen sind unbedingt einzuhalten.

Bedürftigkeit

Anspruchsvoraussetzung für:

Mindestsicherungsbezieher/innen
Beilage –aktueller Bescheid über die Zuerkennung der Mindestsicherung nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz – Mindestsicherungsbescheid der
MA 40 Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

Mindestpensionsbezieher/innen
Beilage – Nachweis über den Bezug einer Mindestpension (mit Ausgleichszulage) einer erziehungsberechtigten Person - Bestätigung der Pensionsversicherungsanstalt

Grundversorgungsbezieher/innen
Beilage – Nachweis über den Bezug der Grundversorgung (z.B. Caritas, Volkshilfe oder sonstige karitative Einrichtungen)

Kinder in Wohngemeinschaften der MA 11 bzw. von der MA 11 finanzierten Wohngemeinschaften
Der Antrag ist seitens der MA 11 bzw. von der sozialpädagogischen Einrichtung, in welcher die Schüler/innen untergebracht sind, zu stellen.
Beilage – Bestätigung der Förderung von der MA 11

Für Kinder alleinerziehender Notstandshilfebezieher/innen
Beilage – aktuelle Bestätigung der Notstandshilfe – Bestätigung vom AMS

Für Kinder Alleinerziehender mit einem Nettoeinkommen von bis zu monatlich durchschnittlich € 1.864,94 (inkl. 13. und 14. Gehalt und Bezug der Alimente)
Beilage – Einkommensteuerbescheid oder Jahreslohnzettel des zuletzt veranlagten Kalenderjahres und Bestätigung über die Alimente (Gerichtsbeschluss
oder Bestätigung über die außergerichtliche Einigung)

 

Die Höhe der Schüler*innenunterstützung beträgt

  • 22,00 Euro pro Tag / Schüler/in für eine Wintersportwoche
  • 17,00 Euro pro Tag / Schüler/in für eine Sommersportwoche oder Projektwoche
  • 12,00 Euro pro Tag / Schüler/in für eine Wintersportwoche/Sommersportwoche/Projektwoche mit Aufenthalt in einem WIJUG-Heim

 

Ablauf:

         Das Antragsformular „Antrag auf Gewährung einer Schüler/innenunterstützung“ liegt in der jeweiligen Schuldirektion auf.

 

Um eine möglichst rasche Auszahlung der Schüler/innenunterstützungen zu gewährleisten, werden die Direktionen ersucht, die Eltern/Erziehungsberechtigten darauf hinzuweisen, dass das Antragsformular vollständig auszufüllen und mit den erforderlichen Beilagen (nur Kopien) zu versehen ist.

Das Formular mit den erforderlichen Beilagen ist in der Schule abzugeben.

Die Schulleitung leitet den Antrag elektronisch zur weiteren Bearbeitung an die Bildungsdirektion für Wien weiter.

In jenen Fällen, in denen kein Anspruch auf Schüler/innenunterstützung besteht, werden die Ansuchen von der Bildungsdirektion für Wien mit dem Vermerk „kein Anspruch“ rückgemittelt. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller sind hiervon zu informieren.

Bei positiver Erledigung durch die Bildungsdirektion für Wien wird der zustehende Geldbetrag von der Stadt Wien - Schulen auf das Schulkonto überwiesen. Auch davon sind die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in Kenntnis zu setzen.

 

 

Veröffentlicht am 01.08.2022