Schüler*innenunterstützung Land

Schüler*innenunterstützung für die Teilnahme an Wintersport-, Sommersport- und Projektwochen an allgemeinbildenden Pflichtschulen (Landesschulen)

Die Stadt Wien (Magistratsabteilung 56 – Wiener Schulen) gewährt bedürftigen Schüler*innen, welche an einer Wintersport-, Sommersport- oder Projektwoche teilnehmen, bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Teilnahme an einer mindestens fünftägigen Schulveranstaltung (Wintersport, Sommersport- oder Projektwoche) gemäß § 1 Abs. 2 der Schulveranstaltungen-verordnung 1995 i.d. geltenden Fassung
  • Bedürftigkeit des Schülers/der Schülerin
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • und dass der Schüler/die Schülerin das Ansuchen mit den notwendigen Beilagen zu den vorgegebenen Terminfristen in der Schule abgibt.

Terminfristen:

15. September

Dieser Termin gilt nur für die 1. Klassen der Mittelschulen und Polytechnischen Schulen bei Sommersport- bzw. Projektwochen (die Schüler*innen fahren in der Zeit vom September bis November weg)

15. Oktober

bei Wintersportwochen (die Schüler*innen fahren in der Zeit vom Dezember bis März weg)

15. Jänner

bei Sommersport- bzw. Projektwochen (die Schüler/innen fahren in der Zeit vom März bis Juni weg)

15. Mai

bei Sommersport- bzw. Projektwochen (die Schüler/innen fahren bereits im neuen Schuljahr in der Zeit vom September bis November weg)

Die Terminfristen sind unbedingt einzuhalten.

Bedürftigkeit

Anspruchsvoraussetzung ist

  • der Bezug von Leistungen gemäß dem Wiener Mindestsicherungsgesetz (aktueller Mindestsicherungsbescheid)
    oder
  • der Bezug einer Mindestpension
    oder
  • der Bezug der Grundversorgung durch eine erziehungsberechtigte Person.

Die Vorlage einer Bezugsbestätigung der genannten Leistungen gilt als Nachweis der Bedürftigkeit.

 

Dem Ansuchen ist

  1. ein aktueller Bescheid über die Zuerkennung der Mindestsicherung nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz (in Kopie)
    oder
  2. ein Nachweis über den Bezug der Grundversorgung (in Kopie)
    oder
  3. ein Nachweis über den Bezug einer Mindestpension einer erziehungsberechtigten Person (in Kopie)

beizulegen.

Die Höhe der Schüler*innenunterstützung beträgt

  • 100 Euro für eine Wintersportwoche
  • 80 Euro für eine Sommersportwoche oder Projektwoche
  • 56 Euro für eine Wintersportwoche/Sommersportwoche/Projektwoche mit Aufenthalt in einem WIJUG-Heim

 

Ablauf:

Das Antragsformular „Antrag auf Gewährung einer Schüler*innenunterstützung“ liegt in der jeweiligen Schuldirektion auf.

Das Antragsformular ist von den Eltern/ Erziehungsberechtigten vollständig auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen sind dem Antrag (in Kopie) beizulegen.

Das Formular mit den erforderlichen Beilagen ist in der Schule abzugeben.

Die Schulleitung leitet den Antrag elektronisch zur weiteren Bearbeitung an die Bildungsdirektion für Wien weiter.

In jenen Fällen, in denen kein Anspruch auf Schülerunterstützung besteht, werden die Ansuchen von der Bildungsdirektion für Wien mit dem Vermerk „kein Anspruch“ an die Schule rückgemittelt.

Bei positiver Erledigung wird der zustehende Geldbetrag von der Magistratsabteilung 56 auf das Schulkonto überwiesen.

Der*die Antragsteller*in ist von der Bewilligung des finanziellen Zuschusses als auch von der Ablehnung zu informieren.

 

 

Veröffentlicht am 01.08.2022