Bildungsinvestitionsgesetz

Mit dem Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz), wird das Ziel verfolgt, ein flächendeckendes Angebot an Tagesbetreuung an ganztägigen Schulformen zu erzielen. Dabei soll ein qualitätsvolles, diskriminierungsfreies, bedarfsorientiertes, effizientes und nachhaltiges, flächendeckendes Angebot an Tagesbetreuung an allgemeinbildenden Pflichtschulen ermöglicht werden.

Der Erhalt und weitere Ausbau des Angebots ganztägiger Schulformen soll den Schüler/innen eine qualitätsvolle schulische Betreuung bieten und diese in ihrer leistungsbezogenen und sozialen Entwicklung unterstützen, die Chancengerechtigkeit der Schüler/innen hinsichtlich der Bildungslaufbahnen fördern und ein ganzjähriges bedarfsorientiertes Angebot für die Erziehungsberechtigten darstellen und somit zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

Das Land Wien – vertreten durch die Bildungsdirektion für Wien/ Abt. Präs6 – ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützungen von privaten und öffentlichen Schulerhaltern von allgemeinbildenden Pflichtschulen auf Grund des Bildungsinvestitionsgesetzes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt der vom Bund aufgrund des Bildungsinvestitionsgesetzes zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Die finanzielle Unterstützung wird nach Maßgabe der vom Bund den Wiener Schulerhaltern in Aussicht gestellten budgetären Mittel gewährt.

Bei Interessen und Fragen wenden Sie sich an schulbau@bildung-wien.gv.at.