Bewerbungen im Bereich der Verwaltung bei der Bildungsdirektion für Wien

Die Bildungsdirektion für Wien nimmt Bewerbungen nur bei einer öffentlichen Ausschreibung entgegen.

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen finden Sie hier: Jobbörse des Bundeskanzleramts

Bewerbungen sind ausschließlich über die Online-Plattform möglich: Online bewerben

 

Achten Sie auf die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen. Nachträgliche Datenänderungen sind online nicht möglich. Sollten Sie etwas vergessen haben oder ein Irrtum vorliegen, kontaktieren Sie bitte die angeführte Kontaktperson in der Bildungsdirektion für Wien.

Notwendige Dokumente

Bitte bereiten Sie Ihre Dokumente für die Bewerbung im PDF-Format (maximal 1 MB pro Datei) vor. Scannen Sie bitte immer alle Seiten (Vorder- und Rückseite) ein. Benennen Sie bitte die jeweilige PDF-Datei mit den entsprechenden Bezeichnungen der anschließenden Liste.

Bitte erstellen Sie nicht eine einzige PDF-Datei mit allen Unterlagen.

Verpflichtend

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis Familienstand (bei "ledig" nicht notwendig), Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder
  • Nur bei einer Ehescheidung: pflegschaftsbehördliche Genehmigung samt Vergleich betreffend minderjähriger Kinder
  • Meldezettel
  • e-card (Kopie)
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse wie Lehrabschlusszeugnis, Reifeprüfungszeugnis oder Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums

Optional

  • Sozialversicherungsdatenauszug

Fristen

Die Bewerbung gilt nur für die aktuelle Ausschreibung. Der Zeitpunkt Ihrer Online-Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist hat keinen Einfluss auf Reihung beziehungsweise Zuteilung.

Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfrist einlangen, können nicht berücksichtigt werden.

Schicken Sie Ihre Bewerbung innerhalb der Frist nur einmal ab. Nachdem Sie die Bewerbung gesendet haben, erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung des Empfangs der Bewerbung.

Kein österreichischer Abschluss

Wenn Sie einen Abschluss in einem EU-Land erworben haben, wenden Sie sich an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) bezüglich der Bewertung Ihres akademischen Grades.

Wenn Sie einen Abschluss im außereuropäischen Raum erworben haben, ist eine Nostrifizierung notwendig. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Universität.

Kontakt

Andreas Kreuzer
E-Mail: andreas.kreuzer@bildung-wien.gv.at