Die Bildungsdirektion für Wien freut sich, dass Sie eine Lehrtätigkeit an Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen anstreben.
Der Bewerbungszeitraum wird bis 25.09.2024 verlängert.
SCHULJAHR 2024/2025 |
von |
bis |
Uhrzeit |
Aktueller BEWERBUNGSZEITRAUM |
13.09.2024 |
25.09.2024 |
bis 23:59 |
Registrierung zur Online-Bewerbung
FAQs: Bewerbung als Lehrperson - Personalabteilung AHS/BMHS
Achten Sie auf die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen. Nachträgliche Datenänderungen sind online nicht möglich. Sollten Sie etwas vergessen haben oder ein Irrtum vorliegen, kontaktieren Sie bitte die angeführten Kontaktpersonen in der Bildungsdirektion für Wien.
Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.
Sie können sich für eine oder mehrere ausgeschriebene Stellen bewerben. Sollten Sie aber eine der von Ihnen ausgewählten Stellen absagen, kommen Sie auch für die anderen Stellen nicht mehr in Betracht. Wählen Sie daher nur die Stellen aus, die Sie auch wirklich antreten wollen.
Anstellungserfordernisse
Es werden vorrangig jene Bewerber/innen berücksichtigt, die alle Anstellungserfordernisse erfüllen. Diese sind
- österreichische Staatsbürgerschaft oder
unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. Sprachlevel C1)
- Master Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im betreffenden Fach (für Sekundarstufe 1+2 = Unter- und Oberstufe) oder
universitäres Lehramt (Diplomgrad in 2 Unterrichtsgegenständen) im betreffenden Fach (für Sekundarstufe 1+2 = Unter- und Oberstufe)
Alle anderen Bewerbungen können erst dann berücksichtigt werden, wenn keine geeigneten Bewerber/innen mehr zur Verfügung stehen.
Notwendige Dokumente
Bitte bereiten Sie Ihre Dokumente für die Bewerbung im PDF-Format (maximal 1 MB pro Datei) vor. Scannen Sie bitte immer alle Seiten (Vorder- und Rückseite) ein.
Erstellen Sie für jedes Dokument eine eigene Datei, die Vorder- und Rückseite(n) des Dokuments enthält. Benennen Sie bitte die jeweilige PDF-Datei mit den
entsprechenden Bezeichnungen der anschließenden Liste.
Bitte erstellen Sie nicht eine einzige PDF-Datei mit allen Unterlagen.
Verpflichtend
- e-card (Kopie)
- Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Bestätigung der Meldung ("Meldezettel")
- Nachweis Präsenz- oder Zivildienst
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Kopie des gültigen Reisepasses bzw. Nachweis des unbeschränkten Zuganges zum österreichischen Arbeitsmarkt (Aufenthaltstitel)
- Nachweis Familienstand (bei "ledig" nicht notwendig)
Ausbildungen:
- Reifeprüfungszeugnis
- Studienberechtigungsprüfung
- Berufsreifeprüfung
- Externistenreifeprüfung
- Lehrabschlusszeugnis
- Meisterprüfungszeugnis/Werkmeisterprüfungszeugnis
- Nachweis über den Abschluss des Hochschulstudiums
- Lehramtsprüfungszeugnis, Diplomprüfungszeugnisse
- Bestätigung über die Inskription (wenn noch kein Abschluss)
- Bestätigung über positiv absolvierte Prüfungen (wenn noch kein Abschluss)
- Zeugnis Schulpraktikum (Kaufmännische Fächer)
- Bestätigung über das abgeschlossene Studium (wenn noch kein Zeugnis ausgestellt wurde)
- Unterrichtspraktikums-Zeugnis
- Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Induktionsphase (wenn vorhanden)
- Praxis bzw. Dienstzeitenbestätigungen
- Dienstzeugnis oder Dienstvertrag, wenn Sie bei einer anderen Bildungsdirektion (vormals Landesschulrat) beschäftigt waren oder sind.
- Einkommenssteuernachweis (bei Selbstständigkeit)
- Nachweis Familienstand (bei "ledig" nicht notwendig)
Optional
- Gewerbeschein
- Sozialversicherungsdatenauszug
Fristen
Die Bewerbung gilt nur für die aktuelle Ausschreibung. Der Zeitpunkt Ihrer Online-Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist hat keinen Einfluss auf Reihung beziehungsweise Zuteilung.
Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfrist einlangen, können nicht berücksichtigt werden.
Schicken Sie Ihre Bewerbung innerhalb der Frist nur einmal ab, wenn Sie alle für Sie in Frage kommenden Stellen ausgewählt haben.
Induktionsphase
Die Induktionsphase beginnt automatisch mit der ersten Anstellung als Lehrperson. Sie müssen sich also für eine freie Stelle bewerben. Die Induktionsphase beginnt automatisch mit Dienstantritt und dauert maximal 12 Monate (Unterbrechung möglich).
Wenn die Induktionsphase bereits abgeschlossen wurde, kann sie im Bundesdienst angerechnet werden, auch wenn diese bei anderen Dienstgebern (Länder) absolviert wurde. Der entsprechende Nachweis ist vorzulegen.
Wenn Sie schon ein Unterrichtspraktikum absolviert haben oder eine mindestens einjährige Lehrpraxis (Beschäftigungsausmaß von mindestens 25 Prozent) aufweisen, beginnen Sie ohne Induktionsphase zu unterrichten.
Quereinstieg
Alle Informationen zum Quereinstieg sind unter https://klassejob.at zu finden.
Kein österreichischer Abschluss
Wenn Sie einen Abschluss in einem EU-Land erworben haben, wenden Sie sich an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) bezüglich der Bewertung Ihres akademischen Grades.
Wenn Sie einen Abschluss im außereuropäischen Raum erworben haben, ist eine Nostrifizierung notwendig. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Universität.
Bewerbung für eine Zentrallehranstalt
Zentrallehranstalten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF). Bitte nehmen Sie hierfür direkt mit den Direktionen Kontakt auf.
Kontakt
Ansprechpersonen für BMHS in der Bildungsdirektion für Wien:
Alexander Dick
Email: alexander.dick@bildung-wien.gv.at
Ursula Prechelmacher (HTL, HAK, HAS)
E-Mail: ursula.prechelmacher@bildung-wien.gv.at
Sara Börekci (HUM, BAfEP, Bundesinstitute)
E-Mail: sara.boerekci@bildung-wien.gv.at
Dienst- und Besoldungsrecht
Mag. Klaus Rick
E-Mail: klaus.rick@bildung-wien.gv.at