Bewerbungen im Bereich der Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS)

Die Bildungsdirektion für Wien freut sich, dass Sie eine Lehrtätigkeit an Allgemeinbildenden Höheren Schulen anstreben.

Registrierung zur Online-Bewerbung

FAQs: Bewerbung als Lehrperson - Personalabteilung AHS/BMHS

 

Termin für die Ausschreibung Schuljahr 2024/25

23.April bis 03. Mai 2024

 

Anstellungserfordernisse

Es werden vorrangig jene Bewerber/innen berücksichtigt, die alle Anstellungserfordernisse erfüllen.
Diese sind:

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. Sprachlevel C1)
  • Master Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im betreffenden Fach (für Sekundarstufe 1+2 = Unter- und Oberstufe) oder
    universitäres Lehramt (Diplomgrad in 2 Unterrichtsgegenständen) im betreffenden Fach (für Sekundarstufe 1+2 = Unter- und Oberstufe) oder Bachelor Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im betreffenden Fach (nur für Sekundarstufe 1 = Unterstufe)

Alle anderen Bewerbungen können erst dann berücksichtigt werden, wenn keine geeigneten Bewerber/innen mehr zur Verfügung stehen.

Unterrichtsgegenstand Religion:
Bewerben Sie sich online und übermitteln Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an das zuständige Schulamt (ohne deren Zustimmung können Sie nicht angestellt werden).

Dokumente

Laden Sie Ihre Dokumente im PDF-Format hoch (Vorder- und Rückseite, max. 1 MB pro Datei). Erstellen Sie für jedes Dokument eine eigene Datei.

Verpflichtend, mit nachstehender Benennung hochzuladen sind:

  • Lebenslauf
  • e-card
  • Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder
  • Bestätigung der Meldung ("Meldezettel")
  • Staatsbürgerschafts­nach­weis oder Kopie des gültigen Reisepasses bzw. Nachweis des unbeschränkten Zuganges zum österreichischen Arbeitsmarkt (Aufenthaltstitel)
  • Nachweis Familienstand (wenn "ledig" nicht notwendig)
  • Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades
  • Wenn vorhanden:
      • Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung des Unterrichtspraktikums
      • Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Induktionsphase
  • Wenn universitäres Lehramt zusätzlich:
      • 1. Diplomprüfungszeugnis
      • 2. Diplomprüfungszeugnis​​​​​​
  • Wenn noch kein Abschluss:
      • Bestätigung über die Inskription
      • Bestätigung über das Prüfungsstadium (Sammelzeugnis)
  • Wenn lediglich das Abschlusszeugnis fehlt:
      • Bestätigung der ausbildenden Organisation,dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde (nur gültig mit Amtssignatur oder Stempel und Unterschrift)

Dokumente bzw. Ausbildungsnachweise, die in der Liste nicht angeführt sind, benennen Sie bitte entsprechend als Zeugnis Hochschullehrgang Ethik, Zeugnis Induktionsphase, etc.

Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen und aus technischen Gründen sind alle Dokumente erneut hochzuladen (auch, wenn dies bei einer früheren Bewerbung bereits erledigt wurde).

Fristen

Die Bewerbung gilt nur für das jeweilige Schuljahr. Der Zeitpunkt Ihrer Online-Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist hat keinen Einfluss auf Reihung beziehungsweise Zuteilung.

Senden Sie Ihre Bewerbung nur 1x ab, wenn Sie alle für interessanten Stellen ausgewählt haben.

Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfrist einlangen, können nicht berücksichtigt werden.

Gehalt

Das Monatsentgelt im Entlohnungsschema pd liegt (bei Vollbeschäftigung) bei mindestens 3.401,20 Euro. Es erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften z.B. durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Das Monatsentgelt im „alten Dienstrecht“ liegt (bei Vollbeschäftigung) zwischen 2.042,00 Euro und 3.436,68 Euro. Es erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften z.B. anrechenbare Vordienstzeiten.

Induktionsphase bzw. Ausbildungsphase

Die Induktionsphase beginnt mit der ersten Anstellung als Lehrperson (Dauer grundsätzlich 12 Monate), wenn Sie ein universitäres Lehramt bzw. mindestens Bachelor im neuen Lehramt abgeschlossen haben. Die verpflichtenden Lehrveranstaltungen finden voraussichtlich in den letzten beiden Wochen der Hauptferien statt.

Wenn die Induktionsphase bei anderen Dienstgebern (Länder) bereits abgeschlossen wurde, kann sie im Bundesdienst angerechnet werden. Der entsprechende Nachweis ist vorzulegen.

Die Verpflichtung zum Lehrveranstaltungsbesuch gilt nicht für Bewerber/innen, die eine mindestens einjährige Schullehrpraxis im Ausmaß einer Vollbeschäftigung oder einer Teilbeschäftigung von mindestens 25 Prozent aufweisen oder ein UP absolviert haben.

Lehrpersonen, die nicht alle Anstellungserfordernisse erfüllen, beginnen mit der Ausbildungsphase. Eine Anstellung ist nur möglich, wenn keine vollgeprüften Bewerber/innen mehr zur Verfügung stehen. Die Ausbildungsphase gilt mit Ende des Monats als abgeschlossen, in dem die Erfordernisse erfüllt werden.

Lehrpersonen, die über den §19/3 über die Schule angestellt sind, können keine Induktionsphase absolvieren.

Quereinstieg

Alle Informationen zum Quereinstieg und zur Zertifizierung finden Sie unter dem Link:

https://klassejob.at/als-quereinsteiger-in-einsteigen/

Kein österreichischer Abschluss

Wenn Sie einen Abschluss in einem EU-Land erworben haben, wenden Sie sich an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF – ENIC NARIC) bezüglich der Bewertung Ihres akademischen Grades.

Wenn Sie ein Studium im Ausland abgeschlossen haben und als Lehrer/in in Österreich arbeiten möchten, können Sie dieses anerkennen lassen. Hierzu ist eine online Bewerbung im Rahmen einer Ausschreibung über die Website der Bildungsdirektion notwendig. Das Anerkennungsverfahren wird, nach Anstellung, von der Bildungsdirektion Wien eingeleitet.

Für Bewerber/innen aus nicht deutschsprachigen Ländern ist der Nachweis des Sprachniveaus C1 erforderlich.

Bewerbung für Tagesbetreuung (Lernzeit, Freizeit etc.)

Bitte beachten Sie die entsprechenden Stellenausschreibungen als Freizeitpädagog/in im Bereich Verwaltungspersonal. Diese sind unter dem Link https://bewerbungonline.bildung-wien.gv.at abrufbar.

Das Gehalt als Freizeitpädgogin/als Freizeitpädagoge beträgt für 20 Stunden/Woche ab 1.241,05 Euro im Monat. (Arbeitszeitmodell!!)

Auch Lehrpersonen können für die Tagesbetreuung eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass auch Unterrichtsstunden abgehalten werden. Eine Anstellung nur in der Tagesbetreuung ist nicht möglich.

 

Kontakt

Mag.(FH) Martina Galos
E-Mail: bewerbung-ahs@bildung-wien.gv.at

Neues Dienst- und Besoldungsrecht

Mag. Klaus Rick
E-Mail: klaus.rick@bildung-wien.gv.at