Vereinfachung der Prozesse bei Antragstellung Unterstützungsleistungen


Mit 14. Jänner 2026 werden die Prozesse bei der Antragstellung für Unterstützungsleistung für Schüler/innen mit Behinderung an Wiener Bundesschulen neu implementiert.

Die Vereinfachung der Prozessabläufe zur Antragstellung für Unterstützungsleistungen sieht eine Entlastung der Schulstandorte von der Administration von bisherigen Einzelgenehmigungen vor. Die zu beantragende Jahresgenehmigung deckt je Schuljahr und pro Schüler/in am Schulstandort sämtliche Bereiche, nämlich betreffend den Unterricht sowie SVA und schulbezogene Veranstaltungen, Sommerschule und Pflichtpraktika ab.

Veröffentlicht am 13.01.2026