Kostenfreie Klassenausflüge und Jobticket für Wiener Lehrkräfte

  

Kostenfreie Klassenausflüge und Jobticket für Wiener Lehrkräfte:

Mit dem Start des Schuljahres 2024/25 gibt es für Wiener Schulen einige wichtige Neuerungen, die den Unterricht und die Mobilität der Schüler/innen und Lehrkräfte betreffen.

Kostenfreie Klassenausflüge

Ab dem neuen Schuljahr sind Fahrten für Schüler/innen und ihre Begleitpersonen im Rahmen von Klassenausflügen, einschließlich der Ausflüge im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung, kostenfrei. Dies gilt für alle öffentlichen und privaten Wiener Pflichtschulen mit Öffentlichkeitsrecht.

Wie funktioniert es?

Die Wiener Linien stellen den Schulen dafür ein eigenes Schulgruppenticket zur Verfügung. Anspruchsberechtigte Schulen erhalten von den Wiener Linien einen Link zu einem Antragsformular. Nach Ausfüllen dieses Formulars, mindestens 3 Tage vor dem Ausflug, bekommen die Schulen die Tickets als PDF-Dokumente zugeschickt, die sowohl gedruckt als auch digital (am Handy) als Fahrscheine genutzt werden können.

Auch Begleitpersonen fahren kostenfrei mit den Wiener Öffis.

Jobticket für Wiener Lehrkräfte

Neben den kostenfreien Klassenausflügen wird im Schuljahr 2024/2025 auch das Jobticket für Wiener Landeslehrer/innen eingeführt, dabei wird den Lehrkräften das Jobticket oder der Wiener Anteil am Klimaticket refundiert. Ab 2. September 2024 kann das Jobticket für alle Landeslehrer/innen der APS und der Berufsschulen beantragt werden. Das Antragsformular steht über Wision und die Formularbibliothek der Bildunsgdirektion für Wien unter https://bi.bildung-wien.gv.at/ zur Verfügung.

  • Anspruchsberechtigt:
    • alle Landeslehrer/innen in einem aufrechten und unbefristeten Dienstverhältnis
    • bei einem befristeten Dienstverhältnis mind. mehr als 5 Monate Restvertragsdauer
    • Neueintritte haben Anspruch ab dem 2. Monat des Dienstverhältnisses
       
  • Nicht Anspruchsberechtigt:
    • von den Glaubensgemeinschaften bestellte Religionslehrer/innen
    • Personen, die an der Pädagogischen Hochschule (PH), Kirchlichen Pädagogischen Hochschule (KPH) oder an Bundesministerien dienstzugeteilt sind
    • Beamte ab Übertritt in den Ruhestand bzw. Vertragsbedienstete ab Pensionierung
       
  • Pendlerpauschale: Wenn eine Pendlerpauschale (große oder kleine) vorhanden ist, wird diese einheitlich um den Betrag des Jobtickets (30,42 EUR) pro Monat reduziert
    (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. i sublit. bb Einkommensteuergesetz 1988)
     
  • Abwesenheiten: die Bildungsdirektion für Wien kann den anteiligen Kostenersatz für die Restlaufzeit des Tickets zurückfordern und es kann kein Empfang im guten Glauben seitens Bediensteten eingewendet werden, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
    • gerechtfertigte Abwesenheit (z.B. Karenzurlaub, Elternkarenz, Freijahr) ab dem 4. Monat
    • ungerechtfertigte Abwesenheit (z.B. Haft, eigenmächtiges und unentschuldigtes Fernbleiben)
    • Beamte ab Übertritt in den Ruhestand bzw. Vertragsbedienstete ab Pensionierung
    • Sonstige Beendigung des Dienstverhältnisses
       
  • Krankenstand: Es erfolgt keine Rückforderung, das Jobticket wird weiter gewährt