Einmelden von Medienkooperationen 2. Halbjahr 2025

Die Bildungsdirektion für Wien möchte Sie freundlich darauf hinweisen, dass öffentliche Bundesschulen verpflichtet sind, zweimal jährlich alle Medienschaltungen und Medienförderungen einzumelden.

Meldefrist für das 2. Halbjahr 2025 (1.7. bis 31.12.2025) ist der 30. November 2025. Bitte nehmen Sie die Meldung über den Medientransparenzgesetzmanager vor: https://mtgm.at/. Wichtig: Für die Einmeldung ist ein Sujet notwendig. Bitte achten Sie darauf, die Einmeldungen fristgerecht vorzunehmen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben Nr. 11/2024 (BMBWF). Für Fragen steht Ihnen Mag.a Leonie Duty-Knez zur Verfügung:
01 52525/ 77027
leonie.duty-knez@bildung-wien.gv.at