Einmelden von Medienkooperationen 1. Halbjahr 2026

Die Bildungsdirektion für Wien möchte Sie freundlich darauf hinweisen, dass öffentliche Bundesschulen verpflichtet sind, zweimal jährlich alle Medienschaltungen und Medienförderungen einzumelden. Meldefrist für das 1. Halbjahr 2026 (1.1. bis 31.6.2025) ist der 12. Juni 2026. Bitte nehmen Sie die Meldung über den Medientransparenzgesetzmanager vor: https://mtgm.at/. Wichtig: Für die Einmeldung ist ein Sujet notwendig. Bitte achten Sie auf eine fristgerechte Einmeldung sowie die korrekte Betitelung des Sujets inkl. SKZ sowie die Meldephase (z.B.: 90000_2026_HJ1_Tag der offenen Tür).

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben Nr. 11/2024 (BMBWF). Für Fragen steht Ihnen Tamara Alexa zur Verfügung:
01 52525/ 77017
tamara.alexa@bildung-wien.gv.at

Veröffentlicht am 14.04.2026