Für das klassenweise Schüler/inneneislaufen im Rahmen des Pflichtgegenstands Bewegung und Sport im Schuljahr 2026/27 gelten folgende Regelungen:
Bei öffentlichen Schulen, die der Bildungsdirektion für Wien unterstehen, werden die Kosten gegen Vorlage eines Frequenzscheins von der zuständigen Behörde (MA 56 – Stadt Wien oder Bildungsdirektion für Wien) übernommen.
Volksschulen, Integrationsklassen und Sonderpädagogische Zentren können zusätzlich zur Lehrkraft drei Begleitpersonen kostenlos mitnehmen. Privatschulen müssen selbst für die Kosten aufkommen.
Die Ausschreibung sowie den Frequenzschein finden Sie hier
Veröffentlicht am 12.10.2026