Ab 1.7.2024 gilt für Jugendliche aus der Ukraine, die aufgrund des Krieges flüchten mussten, die AusBildung bis 18 (Ausbildungspflicht). Damit soll diesen vertriebenen Jugendlichen die notwendige Unterstützung zukommen, rasch und adäquat in das österreichische Schul- und Ausbildungssystem zu finden. Die Ausbildungspflicht endet mit dem 18. Geburtstag oder mit dem Abschluss einer weiterführenden Ausbildung.
Der Besuch einer ukrainischen Höheren Schule im Onlineformat, die mit einer Reifeprüfung (= Matura) abschließt, wird im Rahmen der AusBildung bis 18 anerkannt. Ein Abkommen zwischen Österreich und der Ukraine gewährleistet, dass ukrainische Reifezeugnisse aus Höheren Schulen, den österreichischen gleichgestellt sind.
Bei weiteren Fragen zur Ausbildungspflicht: www.ausbildungbis18.at