Einschreibung für die 1. Klassen der Volksschulen – Schuljahr 2024/25

Kinder, die vor dem 2. September 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, sind im Schuljahr 2024/25 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.

NEU: Für das Schuljahr 2024/25 findet die Einschreibung für die Volksschule zweiteilig statt.

Der erste Teil der Einschreibung findet in der Zeit vom 13. November bis 24. November 2023 jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 14.00 bis 17.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung, an jeder Volksschule (ausgenommen private Volksschulen ohne Öffentlichkeitsrecht), statt.

 

Mit der Anmeldung an der Wunschschule in diesem Zeitraum werden die Daten der Schulneulinge und der Bedarf an einer Betreuung am Nachmittag erhoben. Für diesen Teil der Einschreibung muss das Kind nicht mitgenommen werden (Ausnahme: Orientierungsgespräche für Vienna Bilingual Schools).

Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen und bedeutet keine Schulplatzzusage an diesem Standort. Falls das Kind eine Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung hat wird die Einschreibung, davon unbeeinflusst, dennoch an dem aufgesuchten Schulstandort durchgeführt.

Die Erziehungsberechtigten werden bis spätestens Mitte Februar postalisch über den zugeteilten Schulplatz verständigt. In diesem Schreiben werden sie aufgefordert zwecks des 2. Teils der Einschreibung, der Schulreifeüberprüfung und Erhebung des Sprachstandes, mit der Schulleitung der zugeteilten Schule einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin muss das Kind mitgenommen werden.

Einen Überblick über die Wiener Schulen erhalten Sie im Wiener Schulführer und im Internet unter http://schulfuehrer.bildung-wien.gv.at.

Informationen zur Schuleinschreibung in weiteren Sprachen finden Sie unter/ Further translations of these informations can be found online, here: https://www.sfz-wien.at/elternarbeit/elmig-downloads

 

Bei der Anmeldung im November sind folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

a) Meldenachweis:

-          Einladung zur Schüler/inneneinschreibung oder

-          eine aktuelle Meldebestätigung
           (erhältlich bei jedem Magistratischen Bezirksamt) oder

-          eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde
          (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)

b) Geburtsurkunde des Kindes

c) eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B.: Reisepass)

d) Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)

e) Arbeits-/Ausbildungsbestätigung zur Vorlage, falls eine Tagesbetreuung benötigt wird

f) Ggf. Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs

Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung 

Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten zeitgerecht eine Zuschrift der Bildungsdirektion für Wien, in der sie aufgefordert werden, ihr Kind an der dem Wohnort nächstgelegenen Volksschule anzumelden. In dieser Zuschrift finden sich auch alle relevanten Termine und Informationen zur Schuleinschreibung. 

Gesetzliche Kriterien für die Schulplatzvergabe:
Grundsätzlich gibt es in Wien keine Schulsprengel. Wenn jedoch an einer Schule mehr Kinder angemeldet werden, als Plätze vorhanden sind, müssen die Schulneulinge seitens der Bildungsdirektion nach gesetzlichen Kriterien aufgeteilt werden. Diese Kriterien sind:

  • Geschwisterkind/er am Schulstandort
  • Bedachtnahme auf den Schulweg
  • Räumliche Kapazitäten
  • Schulorganisatorische Erfordernisse 

Zweitwunsch:

Für den Fall, dass eine Zuteilung an die Wunschschule aufgrund der gesetzlichen Kriterien nicht möglich ist, haben Sie die Möglichkeit einen Zweitwunsch einzutragen. Bitte beachten Sie, dass auch für den Zweitwunsch die gesetzlichen Kriterien eingehalten werden müssen und keine Platzgarantie besteht. Die Angabe eines Zweitwunsches hat auch keine Auswirkung auf die Zuteilung an die Wunschschule.

 

Ganztägige Betreuung:

Nicht an jeder Schule wird eine Betreuung am Nachmittag angeboten. Deshalb sollten Sie angeben, ob und welche Art der Betreuung Sie bevorzugen. Es wird versucht diesen Wunsch vorrangig zu behandeln. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kriterien kann durch die Bildungsdirektion aber auch eine Zuweisung an eine andere Schule, mit einer anderen Form als der bevorzugten Betreuung am Nachmittag, erfolgen.

 

Kinder mit Beeinträchtigungen:

Die Einschreibung kann sowohl in einer Volksschule als auch in einer Sonderschule vorgenommen werden. Sollte Ihr Kind eine sonderpädagogische Betreuung benötigen, kann die Zuteilung zu einer Schule auch zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Inklusionsberatung der Bildungsdirektion für Wien unter inklusion@bildung-wien.gv.at.

 

Anmeldung und Aufnahme an Privatschulen 

Für die Anmeldung an Privatschulen empfiehlt es sich, schon zu einem früheren Zeitpunkt mit der jeweiligen Direktion Kontakt aufzunehmen. Die meisten Privatschulen in Wien sind konfessionelle Schulen. Aber es gibt auch einige Schulen, die nach einem eigenen System unterrichten. Nicht in allen Fällen werden die Zeugnisse anerkannt. Bei manchen "Alternativschulen" fehlt das Öffentlichkeitsrecht, daher ist eine "Abmeldung zum häuslichen Unterricht" in der Präs/3a-1 Externisten der Bildungsdirektion für Wien erforderlich. 

 

Vorzeitige Aufnahme 

Kinder, die zwischen dem 2. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können über Ansuchen der Erziehungsberechtigten in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, vorausgesetzt, sie sind schulreif und verfügen über die für den Schulbesuch notwendigen Kompetenzen. Die Feststellung der Schulreife erfolgt im Rahmen des zweiten Teils der Einschreibung in der jeweiligen Schule. 

 

Anmeldung und Aufnahme in die öffentliche Volksschule außerhalb der allgemeinen Einschreibung 

Vor und nach den Schuleinschreibterminen erfolgt die Aufnahme des Schulwunsches und die Schulzuweisung für Schulneulinge und die Kinder aller Schulstufen durch die Abt. Schülerstromlenkung, Tagesbetreuung und Infrastruktur APS. Bitte senden Sie dazu ein E-Mail mit gültigem Meldezettel und Schulwunsch an schulplatz@bildung-wien.gv.at.

 

 

Veröffentlicht am 16.01.2023