Prüfungsanmeldung und Prüfungsgebühren

 

ANMELDUNG zu TEILPRÜFUNGEN an öffentlichen Schulen mit Berufsreifeprüfungskommission

 

Erst wenn man einen gültigen Zulassungsentscheid besitzt,
kann man sich auch zu Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung
an der Zulassungsschule oder der Erwachsenenbildungseinrichtung anmelden.

 

 

BITTE beachten Sie:
* Man muss sich für jede Teilprüfung separat anmelden.
* Die Anmeldung hat zum Teil schon einige Monate vor dem Prüfungstermin zu erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich daher frühzeitig, um keine Fristen zu versäumen.
* Nicht jeder Standort bietet zu allen drei Prüfungsterminen im Jahr tatsächlich alle BRP Teilprüfungen an. Bitte ebenfalls frühzeitig am besten bereits bei der Zulassung erkundigen.
* Bitte den Standort informieren, falls der Prüfungstermin doch nicht wahrgenommen wird, bei Krankheit zum Beispiel eine ärztliche Bestätigung übermitteln.
* Bei mündlichen Prüfungen wird auf eine dem Anlass entsprechende Kleidung Wert gelegt. Dies bitte berücksichtigen.
* Pünktliches Erscheinen zu Prüfungsterminen ist im beruflichen Kontext unerlässlich!

 

Prüfungsgebühren

Um eine Teilprüfung an Ihrer Zulassungsschule ablegen zu können, müssen Prüfungsgebühren vorab bezahlt werden.
Bitte erkundigen Sie sich an Ihrem Standort, wann und in welcher Form diese Prüfungsgebühren zu begleichen sind.

Eine detaillierte Aufstellung der Prüfungsgebühren finden Sie im Downloadbereich.