Übertritt von der 4. in die 5. Schulstufe

In der 4. Schulstufe werden die Eltern über die Möglichkeiten des weiteren Bildungswegs ihrer Kinder informiert und beraten (beispielsweise bei einem Informationsabend). Die Empfehlung der Volksschule richtet sich nach den jeweiligen Interessen und Leistungen der*des Schüler*in.

Anmeldung

Die Anmeldung an einer öffentlichen weiterführenden Schule (Neuen Mittelschule/ Mittelschule, allgemeinbildende höhere Schule) erfolgt mittels eines "Erhebungsblattes". Dieses wird gemeinsam mit umfassenden Informationen über die weitere Vorgangsweise (Anmeldevorgang, Termine, etc.) von der Volksschule ausgegeben.

Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, persönlich mit dem Erhebungsblatt, mit dem Original der Schulnachricht ihres Kindes und mit einer Kopie der Schulnachricht in der Zeit vom 19. Februar 2024 bis 23. Februar 2024 täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr, bzw. am Dienstag und Donnerstag zusätzlich auch von 14:00 bis 17:00 Uhr, in der Schule ihrer Wahl eine Anmeldung ihres Kindes vorzunehmen.

Aus organisatorischen Gründen müssen die Erziehungsberechtigten eine telefonische Terminreservierung für das Aufnahmegespräch an der Wahlschule vornehmen. Die telefonischen Reservierungen sind vom 10. Jänner 2024 bis 18. Jänner 2024 möglich und sollen allfällige Wartezeiten minimieren, sowie den Zutritt zur Schule ermöglichen. Das Aufnahmegespräch wird während der Aufnahmezeiten an der von den Eltern ausgewählten Schule stattfinden.

Beim Anmeldegespräch können auch weitere Schulen, die als Alternative in Frage kommen, angegeben werden.

Genauere Informationen über spezielle Aufnahmebedingungen und Termine bei Schwerpunktschulen wie z.B. sportliche, musikalische, sprachliche Eignung sind bei den jeweiligen Schulstandorten zu erfragen.

Aufnahme

Neue Mittelschule/Mittelschule

Für die Aufnahme an einer Neuen Mittelschule (NMS)/ Mittelschule (MS) ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Schulstufe Voraussetzung.

Falls dem Wunsch nach Aufnahme an der Wahlschule nicht entsprochen werden kann, erhalten die Erziehungsberechtigten im Zuge der Verständigung eine adäquate alternative Schulzuweisung durch die Abteilung "Schülerstromlenkung, Tagesbetreuung und Infrastruktur (Präs.6)" der Bildungsdirektion für Wien.

Allgemeinbildende höhere Schule

Um in die 1. Klasse (5. Schulstufe) einer allgemeinbildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung aufgenommen werden zu können, hat das Jahreszeugnis der 4. Klasse der Volksschule in den Gegenständen Deutsch, Lesen, Schreiben und Mathematik "Sehr gut" oder "Gut" zu enthalten. Bei "Befriedigend" kann die Volksschule einen Bescheid über die "Reife" für eine AHS ausstellen.

Über die Aufnahme von Schüler*innen an einer allgemeinbildenden höheren Schule entscheidet die Schulleitung der Schule.

Aufnahmevoraussetzungen für die 1. Klasse einer AHS

Privatschule

Bei Privatschulen ist eine rechtzeitige und direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Direktion erforderlich.

 

Die Rückmeldung an die Erziehungsberechtigten über die Schulplatzzusage an der Wahlschule erfolgt bis spätestens 25. März 2024 per Post oder durch den Volksschulstandort.

Veröffentlicht am 01.02.2023