Bewerbungen im Bereich der Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS)

Die Bildungsdirektion für Wien freut sich, dass Sie im Schuljahr 2023/24 ab dem 04.09.2023 eine Lehrtätigkeit an Allgemeinbildenden Höheren Schulen anstreben.

 

Registrierung zur Online-Bewerbung

Anleitung: 1 MB PDF

FAQs: Bewerbung als Lehrperson - Personalabteilung AHS/BMHS

Schicken Sie Ihre Bewerbung innerhalb der Frist nur einmal ab, wenn Sie alle für Sie in Frage kommenden Stellen ausgewählt habe. Die Bewerbung gilt nur für die aktuelle Ausschreibung Der Zeitpunkt der Online-Bewerbung hat keinen Einfluss auf Reihung bzw. Zuteilung.

Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfrist einlangen, können nicht berücksichtigt werden.

Sie können sich für eine oder mehrere ausgeschriebene Stellen bewerben. Sollten Sie aber eine der von Ihnen ausgewählten Stellen absagen, kommen Sie auch für die anderen Stellen nicht mehr in Betracht. Wählen Sie daher nur die Stellen aus, die Sie auch wirklich antreten wollen.

Anstellungserfordernisse

Es werden vorrangig jene Bewerber/innen berücksichtigt, die alle Anstellungserfordernisse erfüllen. Diese sind

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder
    unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. Sprachlevel C1)
  • Master Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im betreffenden Fach (für Sekundarstufe 1+2 = Unter- und Oberstufe) oder
    universitäres Lehramt (Diplomgrad in 2 Unterrichtsgegenständen) im betreffenden Fach (für Sekundarstufe 1+2 = Unter- und Oberstufe) oder
    Bachelor Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im betreffenden Fach (nur für Sekundarstufe 1 = Unterstufe) oder
    eine den oben genannten Ausbildungen gleichzuhaltende Ausbildung

Alle anderen Bewerbungen können erst dann berücksichtigt werden, wenn keine geeigneten Bewerber/innen mehr zur Verfügung stehen.

Unterrichtsgegenstand Religion:

Wenn Sie sich als Religionslehrer/in bewerben möchten, wenden Sie sich mit Ihrer Bewerbung sowohl an die Bildungsdirektion als auch an das zuständige kirchliche Schulamt. Ohne deren Zustimmung können Sie nicht angestellt werden.

Notwendige Dokumente

Bitte bereiten Sie Ihre Dokumente für die Bewerbung im PDF-Format (maximal 1 MB pro Datei) vor. Scannen Sie bitte immer alle Seiten (Vorder- und Rückseite) ein. Erstellen Sie für jedes Dokument eine eigene Datei, die Vorder- und Rückseite(n) des Dokuments enthält. Benennen Sie bitte die jeweilige PDF-Datei mit den entsprechenden Bezeichnungen der anschließenden Liste.

Dokumente bzw. Ausbildungsnachweise, die in der Liste nicht angeführt sind, benennen Sie bitte mit sprechenden Namen (z.B. Zeugnis Hochschullehrgang Ethik, Zeugnis Induktionsphase, etc.).

Sollten Ihre Unterlagen fehlerhaft oder unvollständig sein, kann die Bewerbung eventuell nicht entsprechend berücksichtigt werden. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen und aus technischen Gründen müssen auch bei einer bereits aus vergangenen Jahren vorliegenden Bewerbungen alle Dokumente erneut übermittelt werden.

Verpflichtend

  • Le­bens­lauf
  • e-card (Kopie)
  • Ge­burts­ur­kun­de
  • Ge­burts­ur­kun­de des Kin­des oder der Kin­der
  • Be­stä­ti­gung der Mel­dung ("Mel­de­zet­tel")
  • Staats­bür­ger­schafts­nach­weis oder Kopie des gül­ti­gen Rei­se­pas­ses bzw. Nach­weis des un­be­schränk­ten Zu­gan­ges zum ös­ter­rei­chi­schen Ar­beits­markt (Auf­ent­halts­ti­tel)
  • Nach­weis Fa­mi­li­en­stand (bei "ledig" nicht not­wen­dig)
  • Aus­bil­dun­gen:

  • Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades
  • Wenn vorhanden:
    • Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung des Unterrichtspraktikums
    • Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Induktionsphase
  • Wenn universitäres Lehramt zusätzlich:

  • 1. Di­plom­prü­fungs­zeug­nis­
  • 2. Diplomprüfungszeugnis
  • Wenn noch kein Abschluss:

  • Be­stä­ti­gung über die In­skrip­ti­on
  • Be­stä­ti­gung über das Prü­fungs­sta­di­um
  • Wenn nur das Abschlusszeugnis fehlt: Bestätigung der ausbildenden Organisation, dass Studium erfolgreich abgeschlossen wurde (nur gültig mit Amtssignatur oder Stempel und Unterschrift)

Optional

  • Gewerbeschein
  • Motivationsschreiben
  • Sozialversicherungsdatenauszug
  • Weitere relevante Ausbildungsnachweise

Fristen

Die Bewerbung gilt nur für die aktuelle Ausschreibung, also für das betreffende Schuljahr. Der Zeitpunkt Ihrer Online-Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist hat keinen Einfluss auf Reihung beziehungsweise Zuteilung.

Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfrist einlangen, können nicht berücksichtigt werden.

Schicken Sie Ihre Bewerbung innerhalb der Frist nur einmal ab, wenn Sie alle für Sie in Frage kommenden Stellen ausgewählt haben.

Hinweis

Das Monatsentgelt im Entlohnungsschema pd liegt (bei Vollbeschäftigung) bei mindestens € 2.908,20. Es erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten der Verwendung verbundene Entlohnungsbestandteile.

Das Monatsentgelt im „alten Dienstrecht“ liegt in Abhängigkeit von Verwendung und Vorbildung (bei Vollbeschäftigung) zwischen mindestens € 1.919,90 und mindestens € 2.779,60. Es erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch Anwendung des Schemas für nicht gesicherte Verwendungen, anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten der Verwendung verbundene Entlohnungsbestandteile.

Induktionsphase bzw. Ausbildungsphase

Die Induktionsphase beginnt automatisch mit der ersten Anstellung als Lehrperson im neuen Dienstrecht, wenn Sie alle Anstellungserfordernisse erfüllen (universitäres Lehr­amt bzw. mindestens Bachelor im neuen Lehramt). Sie müssen sich also für eine freie Stelle bewerben. Die Induktionsphase beginnt automatisch mit Dienstantritt und dauert 12 Monate (kann auch unterbrochen werden).

Wenn die Induktionsphase bei anderen Dienstgebern (Länder) bereits abgeschlossen wurde, kann sie im Bundesdienst angerechnet werden. Der entsprechende Nachweis ist vorzulegen. Eine Anrechnung von Zeiten bei anderen Dienstgebern (Länder) für die Induktionsphase ist derzeit nicht möglich. In diesem Fall beginnt die Dauer von 12 Monaten von Neuem zu laufen. In dieser Zeit absolvierte Lehrveranstaltungen zur Induktionsphase können aber angerechnet werden, da sie schulartenunabhängig bzw. -übergreifend sind.

Die Induktionsphase kann nicht bei privaten Dienstgebern absolviert werden, sondern ist nur in einem Dienstverhältnis als Lehrperson zu Land oder Bund möglich.

Wenn Sie schon ein Unterrichtspraktikum absolviert haben, beginnen Sie ohne Induktionsphase zu unterrichten.

Für den Fall, dass Sie nicht alle Anstellungserfordernisse erfüllen, beginnen Sie bei einer allfälligen Anstellung mit der Ausbildungsphase. Dies ist nur möglich, wenn keine vollgeprüften Bewerber/innen mehr zur Verfügung stehen.

Die Ausbildungsphase gilt mit Ende des Monats als abgeschlossen, in dem Sie die Erfordernisse erfüllen. Es gibt keine Möglichkeit, von der Ausbildungsphase in die Induktionsphase zu wechseln, bei den beiden Phasen handelt es sich um zwei einander ausschließende Möglichkeiten des Berufseinstiegs.

Unterrichtspraktika werden nicht mehr angeboten.

Kein österreichischer Abschluss

Wenn Sie einen Abschluss in einem EU-Land erworben haben, wenden Sie sich an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF – ENIC NARIC) bezüglich der Bewertung Ihres akademischen Grades.

Sollten Sie einen Lehramtsabschluss für höhere Schulen in einem EU-Land erworben haben, können Sie diesen anerkennen lassen. Dazu ist eine Bewerbung um eine konkret ausgeschriebene Stelle notwendig und im Anschluss ein Antrag auf Anerkennung. Dieser wird von der BD im Falle einer konkreten Anstellungsmöglichkeit an das BMBWF weitergeleitet.

Für Bewerber/innen aus nicht deutschsprachigen Ländern ist der Nachweis des Sprachniveaus C1 erforderlich.

Wenn Sie einen Abschluss im außereuropäischen Raum erworben haben, ist eine Nostrifizierung notwendig. Dazu ist eine Be­wer­bung um eine kon­kret aus­ge­schrie­be­ne Stel­le not­wen­dig und im An­schluss ein An­trag auf Nostrifizierung. Dieser wird von der BD im Falle einer konkreten Anstellungsmöglichkeit an die je­wei­li­ge Uni­ver­si­tät weitergeleitet.

Bewerbung für Tagesbetreuung

Grundsätzlich dürfen aufgrund der aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen nur Personen im alten Dienstrecht oder Freizeitpädagog/inn/en im Rahmen der Tagesbetreuung an den Schulen eingesetzt werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Stellenausschreibungen als Freizeitpädagog/in im Bereich Verwaltungspersonal, die Sie ebenfalls im Portal bewerbungonline finden.

Voraussichtlich wird im Herbst 2022 der Einsatz von PD-Lehrkräften über einen zweiten Vertrag als Freizeitpädagog/inn/en ermöglicht werden. Wenn Sie Interesse an einem parallelen Einsatz zusätzlich zum Unterricht in der Freizeitbetreuung haben, bewerben Sie sich bitte trotzdem auch auf die ausgeschriebenen Lehrer/inn/enstunden Tagesbetreuung des gewünschten Standorts, um Ihr Interesse zu bekunden. Sobald es möglich ist, werden die entsprechenden Planstellen als Freizeitpädagog/inn/en ausgeschrieben – es ist dann notwendig, dass Sie sich zusätzlich auch auf diese konkret ausgeschriebene Stelle bewerben. Das Gehalt als Freizeitpädgogin/als Freizeitpädagoge beträgt für 20 Stunden/Woche ab EUR 968,- im Monat.

 

Kontakt

Mag.(FH) Martina Galos
E-Mail: bewerbung-ahs@bildung-wien.gv.at

Neues Dienst- und Besoldungsrecht

Mag. Klaus Rick
E-Mail: klaus.rick@bildung-wien.gv.at

 

Veröffentlicht am 05.06.2023