Suchtprävention

 

Wir leben in einer drogenkonsumierenden Gesellschaft. Die Schule kann in diesem Kontext kein drogenfreier Lebensraum sein. Aber Schule hat die Chance, ein Lernfeld für gesundheitsfördernde Lebenseinstellungen und Verhaltensweisen zu sein. Deswegen gehört Suchtprävention auch in die Institution Schule.



Die Präventionsarbeit lässt sich, unter anderem nach Ausführungen der WHO, in drei Bereiche gliedern:

  • Primäre Prävention
    Dazu zählen alle Maßnahmen, die die Persönlichkeit der Schüler*innen stärken, die Kommunikationsfähigkeit
    erhöhen und die Konfliktbewältigung fördern, also die soziale Kompetenz der Heranwachsenden erweitern.
     
  • Sekundäre Prävention
    Beratung und Aufzeigen von Hilfe bei Suchtgefährdung beziehungsweise beginnendem Gebrauch
    von Suchtmitteln (auch handlungsgebundene Süchte)
     
  • Tertiäre Prävention
    Bei manifester Sucht: Einzel- oder gruppentherapeutische Betreuung, Weitervermittlung an professionelle
    Therapeut*innen, Ärzt*innen, Drogenberatungsstellen und Kliniken

Schulpsycholog*innen sind in allen drei Bereichen der Präventionsarbeit tätig. Das Suchtmittelgesetz sieht Interventionen der Schulpsycholog*innen als gesundheitsbezogene Maßnahmen vor. Die Vorgangsweise bei Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch durch Schüler*innen ist im §13 des SMG genau beschrieben. Schulpsycholog*innen nehmen im Rahmen der Diagnose und der Beratung eine wichtige Rolle ein.

 

Veröffentlicht am 01.01.2020