Wir leben in einer drogenkonsumierenden Gesellschaft. Die Schule kann in diesem Kontext kein drogenfreier Lebensraum sein. Aber Schule hat die Chance, ein Lernfeld für gesundheitsfördernde Lebenseinstellungen und Verhaltensweisen zu sein. Deswegen gehört Suchtprävention auch in die Institution Schule.
Die Präventionsarbeit lässt sich, unter anderem nach Ausführungen der WHO, in drei Bereiche gliedern:
- Primäre Prävention
Dazu zählen alle Maßnahmen, die die Persönlichkeit der Schüler*innen stärken, die Kommunikationsfähigkeit
erhöhen und die Konfliktbewältigung fördern, also die soziale Kompetenz der Heranwachsenden erweitern.
- Sekundäre Prävention
Beratung und Aufzeigen von Hilfe bei Suchtgefährdung beziehungsweise beginnendem Gebrauch
von Suchtmitteln (auch handlungsgebundene Süchte)
- Tertiäre Prävention
Bei manifester Sucht: Einzel- oder gruppentherapeutische Betreuung, Weitervermittlung an professionelle
Therapeut*innen, Ärzt*innen, Drogenberatungsstellen und Kliniken
Schulpsycholog*innen sind in allen drei Bereichen der Präventionsarbeit tätig. Das Suchtmittelgesetz sieht Interventionen der Schulpsycholog*innen als gesundheitsbezogene Maßnahmen vor. Die Vorgangsweise bei Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch durch Schüler*innen ist im §13 des SMG genau beschrieben. Schulpsycholog*innen nehmen im Rahmen der Diagnose und der Beratung eine wichtige Rolle ein.