Psychologische Beratung und Behandlung
sowohl im Zusammenhang mit einzelne Schüler*innen betreffenden Frage- und Problemstellungen zum Lernen, Verhalten, emotionalen Belastungen und persönlichen Krisen als auch im Hinblick auf bestmögliche Entscheidungen zum weiteren Bildungsweg, wenn zusätzlich zur pädagogischen auch eine psychologische Unterstützung erforderlich erscheint.
Psychologische Gutachter- und Sachverständigentätigkeit
bei Fragen zur bestmöglichen Förderung von Schüler*innen, insbesondere im Zusammenhang mit entsprechenden schulrechtlichen Verfahren (z.B. Feststellung der Schulreife, sonderpädagogischer Förderbedarf);
Systemorientierte psychologische Unterstützung von Schulen
in den Bereichen Prävention, Konfliktbearbeitung, Verbesserung des Schulklimas, Diagnose und Mitwirkung bei Maßnahmenplanungen bei systematisch schlechten Lernergebnissen oder zunehmenden Gewaltphänomenen;
Unterstützung von Schulen beim Krisenmanagement
durch vorbereitende Maßnahmen wie Erstellung von Krisenplänen, psychologische Unterstützung in Akutsituationen und Nachbetreuung sowie Unterstützung des pädagogischen Dienstes beim Krisenmanagement in der Region;
Beiträge zur Kompetenzsteigerung von Lehrenden
zu Schwerpunktthemen der schulpsychologischen Arbeit (z.B. Lese-/Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie, Verhaltensprobleme, Gewalt, Schuleintrittsfragen, Erkennen und Fördern von besonderen Talenten) im Hinblick auf Implikationen für die pädagogische Praxis;
Forschung und Entwicklung
durch Bewertung von und gegebenenfalls auch Beteiligung an für die pädagogische Arbeit an den Schulen relevanten Studien, Entwicklung von Diagnosehilfen sowie Erstellung von Leitfäden auf Basis psychologischer Erkenntnisse und Methoden im Rahmen von aktuellen Schwerpunktsetzungen der Bildungsdirektion und nach vorhandener Kapazität;
Informationstätigkeit
durch Information der Schulpartner über bedeutsame psychologische Erkenntnisse und deren praktische Anwendung sowie über Beratungsangebote im Schulbereich;
Koordination psychosoziale Unterstützung
in Form von Aktivitäten zur Qualitätssicherung, fachlichen Unterstützung und Vernetzung aller psychosozialen Unterstützungsangebote für Schulen in der jeweiligen Bildungsregion.
SchulpsychologInnen verfügen durch ihre Ausbildung und zusätzliche Qualifikationen (Klinische und Gesundheitspsychologie, diverse Therapieausbildungen) über Fachexpertise für schulpsychologische Diagnostik, Beratung und Prävention bei schulischen Fragen.
Schulpsychologische Beratungs- und Unterstützungsleistungen können von Schulleitungen oder dem Pädagogischen Dienst angefragt bzw. empfohlen werden. Unabhängig davon können aber auch ratsuchende Schüler*innen sowie Erziehungsberechtigte direkt und auf Wunsch vertraulich die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle kontaktieren.
Über die Weitergabe von aus schulpsychologischen Untersuchungen und Beratungen resultierenden Ergebnissen ist grundsätzlich immer das Einvernehmen mit den Beratenen bzw. dessen gesetzlichen Vertretern herzustellen. Ebenso sind diese darüber zu informieren, an wen und zu welchem Zweck die Untersuchungsergebnisse weitergegeben werden.
Die schulpsychologische Tätigkeit findet größtenteils vor Ort an Schulen statt und ist gekennzeichnet durch eine enge Kooperation mit allen Stakeholdern.
Im Fokus der Arbeit steht die gesunde Entwicklung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.