Bewerbung als Lehrperson - Personalabteilung AHS/BMHS

Wie bewerbe ich mich?

Mittels der Online-Bewerbung im Frühjahr, der genaue Termin wird der BD für Wien mit Mitte bis Ende März bekannt gegeben. (Bewerbung-Online)
Sämtliche geforderte Unterlagen und eine Anleitung gibt es auf der Homepage der BD für Wien. (Bewerbungen)

 

Wann kann ich mich wieder bewerben?

Die Bewerbungsfrist wird ab März auf der Homepage bekannt gegeben; üblicherweise ist der Bewerbungszeitraum Ende April/Anfang Mai.
Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht zurückziehen, bleibt sie für das ganze Schuljahr aufrecht, auch wenn Sie nicht gleich eine Stelle bekommen.

 

Kann ich mich in mehreren Bundesländern/Bildungsdirektionen bewerben?

Ja. Der Zeitraum der Ausschreibung ist in allen Bildungsdirektionen gleich, aber jede BD hat ihr eigenes Bewerbertool (unterschiedliche Internetadressen – siehe Homepage der BD)

 

Muss ich mich neu registrieren, wenn ich mich schon einmal beworben habe?

Nein, nur wenn Sie sich zuletzt für das Schuljahr 18/19 oder früher beworben haben, da die ehemals hochgeladenen Daten aus Datenschutzgründen gelöscht werden mussten. Wenn Sie letztes Jahr zugestimmt haben, dass die Daten zukünftig gespeichert werden dürfen, können Sie heuer darauf zurückgreifen.

 

Für welche Stellen kann ich mich grundsätzlich bewerben?

Sie kommen nur für Stellen in Frage, für die Sie auch eine entsprechende Ausbildung vorweisen können. Wenn Sie als z.B. Deutsch und Geschichte studiert haben und ihrer Freizeit gerne Mathematik betreiben, kommen Sie nur für Stellen für Deutsch und Geschichte in Frage, aber nicht für Mathematik, da Sie in diesem Fach über kein Studium verfügen.

 

Muss ich mich für das Unterrichtspraktikum auch online innerhalb der Frist bewerben?

Nein, das Unterrichtspraktikum gibt es nicht mehr.

 

Muss ich mich für die Induktionsphase auch online innerhalb der Frist bewerben?

Die Induktionsphase beginnt automatisch mit der ersten Anstellung als Lehrer*in. Sie müssen sich also für eine freie Stelle bewerben und wenn Sie diese erhalten, beginnt die Induktionsphase mit Dienstantritt.

 

Beginnen alle neu Angestellten mit der Induktionsphase?

Nein, wenn Sie schon ein Unterrichtspraktikum absolviert haben oder bereits befristet angestellt waren, beginnen Sie ohne Induktionsphase zu unterrichten.

 

Kann ich mich auch für Tagesbetreuungsstunden bewerben?

Grundsätzlich dürfen aufgrund der aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen nur Personen im alten Dienstrecht oder Freizeitpädagog/inn/en im Rahmen der Tagesbetreuung an den Schulen eingesetzt werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Stellenausschreibungen als Freizeitpädagog/in im Bereich Verwaltungspersonal, die Sie ebenfalls im Portal bewerbungonline finden.

Voraussichtlich wird im Herbst 2022 der Einsatz von PD-Lehrkräften über einen zweiten Vertrag als Freizeitpädagog/inn/en ermöglicht werden. Wenn Sie Interesse an einem parallelen Einsatz zusätzlich zum Unterricht in der Freizeitbetreuung haben, bewerben Sie sich bitte trotzdem auch auf die ausgeschriebenen Lehrer/inn/enstunden Tagesbetreuung des gewünschten Standorts, um Ihr Interesse zu bekunden. Sobald es möglich ist, werden die entsprechenden Planstellen als Freizeitpädagog/inn/en ausgeschrieben – es ist dann notwendig, dass Sie sich zusätzlich auch auf diese konkret ausgeschriebene Stelle bewerben. Das Gehalt als Freizeitpädgogin/als Freizeitpädagoge beträgt für 20 Stunden/Woche ab EUR 968,- im Monat


Was ist, wenn ich mehrere Zusagen bekomme?

Dann können Sie entscheiden, welche Stelle Sie annehmen möchten. Wenn es sich um Stellen aus mehreren Bundesländern handelt, informieren Sie die andere(n) Bildungsdirektion(en) (aus denen die angenommene Stelle nicht stammt), dass Sie nicht mehr zur Verfügung stehen, weil Sie bereits eine Stelle angenommen haben.


Was geschieht, wenn ich eine Zuweisung bekomme und diese aber ablehne?

Wenn Sie die Stelle nicht annehmen, gilt Ihre Bewerbung als zurückgezogen. Sie kommen dann auch nicht mehr für andere Stellen für das Schuljahr in Betracht.


Was bedeutet es, wenn ich eine Absage bekomme?

Wenn Sie eine Absage bekommen, bedeutet das, dass Sie zu diesem Zeitpunkt für keine ausgeschriebene Stelle ausgewählt wurden. Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht zurückziehen, bleibt sie für das ganze Schuljahr aufrecht (siehe auch Warteliste). Für das nächste Schuljahr müssen Sie sich dann erneut bewerben.


Gibt es so etwas wie eine Warteliste?

Ja. Alle Bewerber/innen, die im ersten Moment keine Stelle bekommen haben und ihre Bewerbung nicht zurückziehen, bleiben im Bewerbungspool und können im Laufe des Schuljahres noch für kurzfristig auftretenden Bedarf (z.B. Vertretung für längeren Krankenstand, Karenzvertretung, …) eingesetzt werden.


Wann erfahre ich, ob ich eine Stelle bekommen habe?

Nach dem Bewerbungszeitraum dauert es eine gewisse Zeit, bis die Schulleitungen aus dem Bewerbungspool Bewerber/innen auswählen und reihen. Wenn Sie an einer Schule erstgereiht sind, werden Sie dieser Schule zugewiesen und bekommen eine schriftliche Benachrichtigung. Wenn Sie an mehreren Schulen erstgereiht sind, nimmt die Bildungsdirektion mit Ihnen Kontakt auf und fordert Sie zu einer Auswahl auf, bevor Sie dann eine Zuweisung an Ihre Wunschschule bekommen. Wenn Sie nach Ihrer Bewerbung nicht zu einem Bewerbungsgespräch an eine oder mehrere Schulen eingeladen wurden, ist es unwahrscheinlich, dass Sie erstgereiht werden. Sie bleiben aber in Evidenz, sollten im Laufe des Schuljahres Stunden frei werden (längere Krankenstandsvertretungen, Karenzvertretungen, …)


Warum habe ich bis jetzt noch keine Rückmeldung zu meiner Bewerbung erhalten?

Für die ausgeschriebenen Stellen bewerben sich viele Mitbewerber*innen. Die Schulleitungen wählen einige davon aus und laden sie zu einem Vorstellungsgespräch ein. Dann werden die Wunschbewerber*innen in Form einer Reihung an die Personalabteilung gemeldet, die nun die Zuweisungen verwaltet und verfasst. Da es mehrere tausend Bewerber/innen pro Schuljahr gibt, kann das einige Zeit dauern. Üblicherweise erhalten Sie eine Zuweisung oder Absage im Laufe der Sommermonate.


Warum werden manche Bewerber*innen nicht für die Direktionen freigeschaltet?

Es werden nur jene Bewerber/innen freigeschaltet, die alle Anstellungserfordernisse erfüllen (§38 VBG bzw.§90a VBG und §203h BDG). Dies liegt jedenfalls dann vor, wenn der Bewerber bzw. die Bewerberin ein abgeschlossenes Lehramtsstudium vorweisen kann.


Wie erfüllt man „alle Anstellungserfordernisse“?

Für die Erfüllung aller Anstellungserfordernisse in pd muss ein abgeschlossenes Lehramtsstudium vorliegen. Für das „Lehramt alt“ bedeutet das das Vorliegen des Magisterbescheids, für das „Lehramt neu“ (Allgemeinbildung – Bachelor/Master) bis 2029 das Vorliegen zumindest eines Bachelorabschlusses.

 

Was muss ich tun, wenn ich keinen österreichischen Abschluss haben?

a) Wenn Sie einen Lehramtsabschluss in einem EU-Land erworben haben, wenden Sie sich an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bezüglich der Bewertung Ihres akademischen Grades.

b) Wenn Sie einen Abschluss im "außereuropäischen Raum" erworben haben, ist eine Nostrifizierung notwendig. Hinweis: Ein Abschluss in Germanistik  kann üblicherweise nicht nostrifiziert werden.

 

Wie verbindlich ist die ausgeschriebene Stundenanzahl?

Die ausgeschriebene Stundenanzahl entspricht dem tatsächlichen Bedarf zum Zeitpunkt der Ausschreibung aufgrund der provisorischen Lehrfächerverteilung und kann aus organisatorischen Gründen (z.B. Wegfall von Teilungen durch geringere Schülerzahlen) zu Schulbeginn noch abgeändert werden. Ausgeschriebene Teillehrverpflichtungen (weniger als 22 Std) werden normalerweise nicht mehr gesplittet.


Kann ich gleich einen unbefristeten Vertrag bekommen?

Ihr Vertrag ist ab erstmaliger Anstellung für das Schuljahr befristet. Eine kürzere Frist gibt es nur, wenn es bei der Ausschreibung explizit angegeben wurde.

 

Habe ich noch ein Wahlrecht in Bezug auf das alte/neue Dienstrecht?

Nein, seit dem Schuljahr 2019/20 können Neuanstellungen nur mehr im neuen Dienstrecht PD erfolgen.

 


Wie kann ich Dokumente nachreichen?

Schicken Sie fehlende Dokumente nach Abschicken Ihrer Bewerbung direkt an office@bildung-wien.gv.at. Ein nachträgliches Hochladen ins Bewerbungsportal hat nicht zur Folge, dass Ihr Akt aktualisiert wird. Hier findet keine Synchronisierung mehr statt. (Im Portal stehen die nachträglich hochgeladenen Dokumente dann nur für die nächstjährige Bewerbung schon zur Verfügung, wenn Sie die Speicherung Ihrer Daten erlaubt haben.)

 

Veröffentlicht am 15.01.2020