Unterrichtsgestaltung an Berufsschulen

 

Die Gestaltung des Unterrichts erfolgt in der Berufsschule unter Berücksichtigung der allgemeinen didaktischen Grundsätze, wobei folgenden Prinzipien besondere Bedeutung zugemessen wird:

  • der Lebens- und Berufsbezogenheit,
  • der Selbständigkeit,
  • der Anschaulichkeit,
  • der fächerübergreifenden Problemlösung und
  • dem Exemplarischen.

Die Einführung des leistungsdifferenzierten Unterrichts an den Berufsschulen und die Möglichkeit des Förderunterrichts sollen mithelfen, die Ausbildung der Berufsschüler*innen noch besser zu gestalten.

Leistungsgruppen

Die Schüler*innen sind im betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterricht durch die Einrichtung von Leistungsgruppen zu fördern.

In einem oder mehreren Pflichtgegenständen sind zwei Leistungsgruppen vorzusehen. Eine Leistungsgruppe hat die zur Erfüllung der Aufgaben der Berufsschule notwendigen Erfordernisse zu vermitteln. Die andere Leistungsgruppe hat für ein erweitertes oder vertiefendes Bildungsangebot zu sorgen.

Integration

An einigen Berufsschulen werden Schulversuche für die Integration von behinderten Lehrlingen, welche die Unterrichtssprache nicht oder mangelhaft beherrschen, durchgeführt.

Fremdsprachen

Seit dem Schuljahr 1992/93 wird in allen Berufsschulen eine lebende Fremdsprache (im Regelfall Englisch) als Pflichtgegenstand unterrichtet.

 

Veröffentlicht am 01.01.2020