Schulautonomie der allgemeinbildenden höheren Schulen

Die Schulautonomie eröffnet den einzelnen Schulen unter Mitwirkung der Schulpartner im Schulgemeinschaftsausschuss die Möglichkeit, in bestimmten Angelegenheiten und innerhalb vorgegebener Grenzen selbstständige Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen unterliegen aber der Aufsichtsfunktion der übergeordneten Behörde, die Entscheidungen aufheben oder korrigieren kann.

 

Die Schulautonomie umfasst zwei Bereiche:

Lehrplanautonomie

Die Lehrplanautonomie ermöglicht

  • die Veränderung von Stundentafeln in Unter- und Oberstufe,
  • die Schaffung autonomer Pflicht- und Wahlpflichtgegenstände,
  • weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten bei Freigegenständen,
  • Übungen und Förderunterricht,
  • die Festsetzung des zeitlichen Ausmaßes für gegenstandsbezogene und individuelle Lernzeiten in der Nachmittagsbetreuung sowie
  • das Verschieben bestehender und das Einbringen neuer Lerninhalte.

Schulzeitautonomie

Die Schulzeitautonomie ermöglicht dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) die Festlegung des Unterrichtsbeginns und von fünf unterrichtsfreien Tagen pro Schuljahr. Der Schulgemeinschaftsausschuss kann auch die generelle Einführung der 5-Tage-Woche für die gesamte Oberstufe beschließen.

Die Durchführung dieser autonomen Maßnahmen erfordert eine 2/3-Mehrheit jeder der im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) vertretenen Gruppen.

 

Veröffentlicht am 01.01.2020