Schulpflicht in Österreich

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten.

Beginn

Die Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September.

Dauer

Die Schulpflicht erstreckt sich in Österreich über neun Jahre. Im Allgemeinen wird in den ersten vier Jahren die Grundschule (Volksschule) besucht.

Danach folgen weitere vier Jahre entweder in einer Neuen Mittelschule oder der Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule.

Die Schulpflicht wird im 9. Schuljahr durch den Besuch der Polytechnischen Schule oder durch Fortsetzung in der Oberstufe einer mittleren oder höheren Schule erfüllt.

Anmeldung und Aufnahme in die Volksschule

 

Veröffentlicht am 01.01.2020