Anmeldung und Aufnahme in die Volksschule

Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten eine Zuschrift der Bildungsdirektion für Wien, in der sie aufgefordert werden, ihr Kind an der dem Wohnort nächstgelegenen Volksschule anzumelden. In dieser Zuschrift finden sich auch alle relevanten Termine und Informationen zur Schuleinschreibung.

Aufnahme

Die Aufnahme in die erste Klasse der Volksschule erfolgt aufgrund der Schulreifefeststellung im Rahmen der Schülereinschreibung. Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder, die nicht schulreif sind, hat in die Vorschulstufe zu erfolgen.

Sind an einem Schulstandort mehr Kinder angemeldet worden als Plätze verfügbar sind, gelten die Kriterien „Geschwisterkinder“, die bereits am Standort zur Schule gehen und die „Nähe zum Wohnort“. Durch die Abteilung 6 der Bildungsdirektion (Schülerstromlenkung, Rauminfrastruktur und Tagesbetreuung) werden entsprechende Schulplätze an anderen Schulstandorten in der Umgebung des Wohnortes zugewiesen.

Anmeldung an Privatschulen

Für die Anmeldung an Privatschulen empfiehlt es sich, schon zu einem früheren Zeitpunkt mit der jeweiligen Direktion Kontakt aufzunehmen. Die meisten Privatschulen in Wien sind konfessionelle Schulen. Aber es gibt auch einige Schulen, die nach einem eigenen System unterrichten. Nicht in allen Fällen werden die Zeugnisse anerkannt. Bei manchen "Alternativschulen" fehlt das Öffentlichkeitsrecht, daher ist eine "Abmeldung zum häuslichen Unterricht" in der Präs/3a-1 Externisten der Bildungsdirektion für Wien erforderlich.

Vorzeitige Aufnahme

Kinder, die zwischen dem 2. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können über Ansuchen der Erziehungsberechtigten in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, vorausgesetzt, sie sind schulreif und verfügen über die für den Schulbesuch notwendige soziale Kompetenz. Die Feststellung dieser Erfordernisse erfolgt im Rahmen der Anmeldung in der jeweiligen Schule.

Veröffentlicht am 01.01.2020